Heike geht spazieren - Keine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung

Die Veröffentlichung von Fotos, die sie bei einem Spaziergang mit ihrer Tochter zeigen, muss die Schauspielerin Heike Makatsch nicht dulden. Eine Geldentschädigung kann sie dafür nach zwei aktuellen Entscheidungen des Landgerichts München I (Az.: 9 O 22942/07 und 9 O 23075/07) jedoch nicht verlangen. Es fehle an der schweren Persönlichkeitsrechtsverletzung, die Voraussetzung für den Anspruch auf eine Geldentschädigung sei.

Zwar werden an die gesetzlich nicht geregelte Geldentschädigung gerade bei Bildnisveröffentlichungen geringe Anforderungen gestellt, weil keine anderen Abwehrmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Doch die Richter stellten fest:

Durch die Fotos werde weder der Kernbereich der Persönlichkeitsrechte von Mutter und Kind (etwa ihr Intimbereich) berührt, noch würden die beiden in einen negativen Kontext gerückt. Die Aufnahmesituation greife auch nicht in einen erkennbar privaten oder gar nach außen hin abgegrenzten Bereich wie Wohnung oder Garten ein. Vielmehr erschöpften sich die Aufnahmen darin, Mutter und Kind auf einem Spaziergang in ihrem Wohnort zu zeigen.

“Würde man anders entscheiden, so würde letztlich jede einwilligungslose Bildnisveröffentlichung mit einer Geldentschädigung sanktioniert. Dies war und ist vom Gesetzgeber so nicht gewollt. Auch die Rechtsprechung, die die vom Gesetzgeber hinterlassene Lücke zu schließen versucht hat, ist ersichtlich darum bemüht, keinen generellen Entschädigungsanspruch für Bildnisveröffentlichungen zu schaffen, sondern diesen Anspruch durch das Tatbestandsmerkmal der besonderen Schwere der Persönlichkeitsrechtsverletzung zu begrenzen. Diese Anforderungen würden schlicht ignoriert und das von der Rechtsprechung entwickelte Regel-Ausnahme-Verhältnis in sein Gegenteil verkehren, würde man die streitgegenständliche Veröffentlichung im vorliegenden Falle einer Geldentschädigungspflicht unterwerfen.“

Thomas Hellwege medienrecht-informationen.de >> Noch mehr Presserecht

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Themen: Heike Makatsch
Rechtsgebiet: Presserecht

Erschienen 13. Mai 2008 auf http://www.blog.medienrecht-informationen.de.

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