Heike geht spazieren - Keine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung
Die Veröffentlichung von Fotos, die sie bei einem Spaziergang mit ihrer Tochter zeigen, muss die Schauspielerin nicht dulden. Eine Geldentschädigung kann sie
dafür nach zwei aktuellen Entscheidungen des Landgerichts München I (Az.: 9 O 22942/07 und 9 O 23075/07) jedoch nicht verlangen. Es
fehle an der schweren Persönlichkeitsrechtsverletzung, die Voraussetzung für den Anspruch auf eine Geldentschädigung sei.
Zwar werden an die gesetzlich nicht geregelte Geldentschädigung gerade bei Bildnisveröffentlichungen geringe Anforderungen gestellt,
weil keine anderen Abwehrmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Doch die Richter stellten fest:
Durch die Fotos werde weder der Kernbereich der Persönlichkeitsrechte von Mutter und Kind (etwa ihr Intimbereich) berührt, noch
würden die beiden in einen negativen Kontext gerückt. Die Aufnahmesituation greife auch nicht in einen erkennbar privaten oder gar
nach außen hin abgegrenzten Bereich wie Wohnung oder Garten ein. Vielmehr erschöpften sich die Aufnahmen darin, Mutter und Kind auf
einem Spaziergang in ihrem Wohnort zu zeigen.
“Würde man anders entscheiden, so würde letztlich jede einwilligungslose Bildnisveröffentlichung mit einer Geldentschädigung
sanktioniert. Dies war und ist vom Gesetzgeber so nicht gewollt. Auch die Rechtsprechung, die die vom Gesetzgeber hinterlassene Lücke
zu schließen versucht hat, ist ersichtlich darum bemüht, keinen generellen Entschädigungsanspruch für Bildnisveröffentlichungen zu
schaffen, sondern diesen Anspruch durch das Tatbestandsmerkmal der besonderen Schwere der Persönlichkeitsrechtsverletzung zu
begrenzen. Diese Anforderungen würden schlicht ignoriert und das von der Rechtsprechung entwickelte Regel-Ausnahme-Verhältnis in sein
Gegenteil verkehren, würde man die streitgegenständliche Veröffentlichung im vorliegenden Falle einer Geldentschädigungspflicht
unterwerfen.“
Thomas Hellwege medienrecht-informationen.de >> Noch mehr Presserecht
Bitte beachten Sie: Dieser Artikel ist nicht mehr im Original verfügbar.