HEIDI KLUM UND IHR VATER

Nach der gestrigen Diskussion um das Sozialgericht Bremen erhält jetzt der Werbeblogger E-Mails mit Unterlassungsaufforderungen.

Absender soll Heidi Klums Vater sein. Diesen stört, dass Heidi Klum in einem Blogeintrag des Werbebloggers erwähnt wird. Dabei geht es um einen Werbevertrag für Heidi Klum. Sachlich scheint daran nichts auszusetzen zu sein, denn Heidi Klums Vater verlangt lediglich, dass die “Werbung” mit Heidi Klums Namen beendet wird.

Er betont, der Name Heidi Klum sei als Marke geschützt.

So what?

Es ist in einem Land, in dem jeder seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei sagen und verbreiten darf (Art. 5 Grundgesetz), nicht verboten, eine Marke zu erwähnen. Man darf über einen Porsche schreiben. …

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Themen: Marke , Heidi Klum
Rechtsgebiet: Markenrecht

Erschienen 31. Dezember 2005 auf http://www.lawblog.de.

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