Heide Simonis Fotos als Bildnisse der Zeitgeschichte - zum Urteil des BGH
Rechtsanwalt News | 24. Juni 2008 — Sehr ärgerlich ist es für den Beteiligten, wenn man bei etwas sehr unangenehmen einen historischen Bezug festmachen kann. Dann …
Sehr ärgerlich ist es für den Beteiligten, wenn man bei etwas sehr unangenehmen einen historischen Bezug festmachen kann. Dann können nämlich Bilder dieser Ereignisse ohne weiteres veröffentlicht werden. Dies mußte Heide Simonis jetzt durch ein Urteil des BGH vom 24.06.2008 erfahren.
Frau Simonis wollte die Veröffentlichung von Bilder untersagen, die sie nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt der Ministerpräsidentin von Schleswig Holstein am 27.04.2008 zeigten. Nachdem Frau Simonis am 17.03.2005 in 4 Wahlgängen trotz eigentlich vorhandener Mehrheit und diesbezüglichen Koaltionsvereinbarungen nicht gewählt worden war, trat sie zum nächsten Wahlgang nicht mehr an. Ein 5 Wahlgang fand am 27.4.2005 statt, in diesem wurde Peter Harry Carstensen zum Ministerpräsidenten gewählt (zum Wikipediaeintrag über die Ereignisse).
Geklagt hatte Frau Simonis gegen Fotos vom 27.4.2005 und 28.04.2005, die sie bei privaten Einkäufen zeigen und von der Bild-Zeitung verwendet wurden.
Grundlage der Entscheidung ist § 23 Urhebergesetz:
§ 23 Urhebergesetz:
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden: 1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte; 2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen; 3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben; 4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.
Der Bundesgerichtshof führt hierzu aus:
Die Fotos, welche die Klägerin in unverfänglichen Situationen in einem frequentierten Einkaufszentrum zeigen, wurden an dem Tag gefertigt, als die Klägerin nach rund zwölfjähriger A…
» Vollständiger ArtikelErschienen 24. Juni 2008 auf http://www.rechtsanwalt-news.de.
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