Hehlerei bei eBay
am 29.09.2007 von http://iusblog.net
Vor einigen Monaten machte eine Staatsanwältin von sich reden, weil sie Anklage gegen einige eBay-User erheben wollte, die auf der Auktionsplattform Diebesgut für wenig Geld erstanden hatten. Der Vorwurf lautete also Hehlerei. Dazu sagt das Gesetz:
„Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen […] hat, ankauft […], um sich […] zu bereichern, wird […] bestraft.“
Und an anderer Stelle:
„Strafbar ist nur vorsätzliches Handeln […]“
Unter Vorsatz verstehen Juristen das Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung. Wer also Diebesgut ankauft und das auch weiß, macht sich der Hehlerei schuldig; wer nicht weiß, dass die Sachen gestohlen wurden, der nicht. Woraus nun hat unsere liebe Staatsanwältin geschlossen, dass die Beschuldigten es wussten? Na, was meint ihr wohl?
Riiiiichtig! Die fraglichen Auktionen hatten, trotzdem dort höherwertige Artikel angeboten wurden, einen Startpreis von je einem Euro. Und genau das ist für Hehlerware typisch: Sie wird unter Wert verkauft. Wer etwa auf dem Flohmarkt ein nietnagelneues Handy im Wert von 500 Euro für 1/20 des Preises kauft, der kann nur hoffen, dass kein Staatsanwalt davon erfährt.
Aber bei eBay ist alles anderes. Hier ist es ganz normal, wenn auch die hochwertigsten Artikel einen Startpreis von einem Euro haben. Denn die Verkäufer rechnen fest damit, dass das Endgebot schon angemessen sein wird. Nur aus diesem Grund hatte auch der BGH sich schon vor Jahren mit der Frage zu beschäftigen, ob bei Online-Auktionen eigentlich wirksame Kaufverträge zustande kommen. Denn da hatte ein Verkäufer sich geirrt, als er sein Auto für einen Euro eingestellt hatte in der festen Überzeugung, er werde am Ende einen fairen Preis erzielen. Aber das ist eine andere Geschichte. Für uns ist es an dieser Stelle nur wichtig festzuhalten: Der Startpreis von einem Euro ist ganz normal. Denn wer bei eBay auf eine Sache bietet, deren Startpreis bei einem Euro liegt, der muss allein daraus eben nicht schließen, dass die Kaufsache gestohlen wurde. Kontrollüberlegung für alle unter euch, die schon mal auf einen solchen Artikel geboten haben: Wusstet ihr es? Habt ihr euch alle wegen Hehlerei strafbar gemacht (oder zumindest wegen versuchter Hehlerei, wenn ihr die Auktion am Ende nicht gewonnen habt)?
Ich äußerte mich seinerzeit öffentlich zu der Angelegenheit, indem ich über die Frauenquote im öffentlichen Dienst schimpfte. Daraus wurde dann gefolgert, ich würde Frauen für schlechtere Juristen halten, was natürlich Unsinn ist. Aber ohne Frauenquote, so mein Gedanke, wäre jedenfalls diese Juristin nicht Staatsanwältin geworden.
Letztlich hielt ich die Geschichte für einen Unfall des Rechtswesens und die Staatsanwältin für fehlgeleitet. Aber es gibt ja nicht nur Staatsanwältinnen, sondern auch Richterinnen. Und in einem ganz ähnlichen Fall hat eine solche Richterin einige Zeit später einen Angeklagten, der bei eBay günstig Hehlerware erstanden hatte, verurteilt. Ja: verurteilt! Der Angeklagte bestritt, gewusst zu haben, auf Diebesgut zu bieten, aber die Richterin war vom Gegenteil überzeugt. Dabei hätten sich ihr zumindest Zweifel aufdrängen müssen, und wegen dieser Zweifel hätte sie den Angeklagten freisprechen müssen (in dubio pro reo).
Ich war mir ganz sicher, dass dieses Urteil von der nächsten Instanz aufgehoben würde. Gestern nun war es soweit: Logik und gesunder Menschenverstand haben gesiegt. Was bleibt, ist der bittere Nachgeschmack teils weltfremder Jurist(inn)en.
Die Welt einiger Rechtsreferendare scheint ja ganz schön vorurteilsbeladen zu sein.
Na, dann hoffe ich mal, dass spätestens die Frauenquote eine Justizanstellung des Herrn Dipl. iur. cand. iur. Christian Michel verhindern wird.
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