Heckscheibenwerbung löst GEZ-Gebührenpflicht für Autoradio aus
Weil er auf der Heckscheibe seines Pkw großflächig auf eine Uhren- und Schmuckwerkstatt hinweist, deren Inhaberin seine Ehefrau ist, muss ein Mann aus Rheinhessen für das Autoradio Rundfunkgebühren entrichten. Dies hat die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Mainz entschieden, die die Klage des Mannes gegen den Gebührenbescheid des SWR abgewiesen hat.
Der Autohalter hatte mit seiner Klage geltend gemacht, dass das Fahrzeug nicht für das Geschäft seiner Ehefrau genutzt werde. Weiter berief er sich darauf, dass es häufig an Autos angebrachte Hinweise auf Diskotheken, Kneipen oder Autohäuser gebe. In diesen Fällen erhebe der SWR keine Gebühren für Autoradios. Es liege eine rechtswidrige Ungleichbehandlung vor.
Der SWR hat seine Gebührenforderung damit begründet, dass wegen der Werbeaufschrift keine rein private Nutzung des Kraftfahrzeugs des Klägers vorliege. Nur bei einer rein privaten Nutzung wäre das Autoradio ein gebührenfreies Zweitgerät. Es sei unerheblich, dass der Kläger nicht für sein eigenes Geschäft, sondern für das der Ehefrau werbe. Die Fälle, in denen auf Diskotheken, Kneipen oder Autohäuser hingewiesen werde, seien nicht vergleichbar.
Die Richter der 4. Kammer haben den Rechtsstandpunkt des SWR im Wesentlichen bestätigt. Nur bei einem ausschließlich privat genutzten Kfz sei ein Autoradio als Zweitgerät gebührenbefreit. Dabei komme es auf den Umfang der nicht privaten Nutzung nicht an. Auch wenn die nicht private Nutzung sehr gering sei, falle eine Rundfunkgebühr für das Autoradio an. Beim Kläger liege wegen der Werbung für das Geschäft der Ehefrau eine teilweise nicht private Nutzung des Kfz vor. Werbung für ein Geschäft sei wie die Geschäftstätigkeit selbst zu behandeln und …
» Vollständiger ArtikelThemen: Rechtsprechung , Urteil , Mainz , Gez , Fahrzeug , Autoradio , GEZ Autoradio
Erschienen 23. Juli 2008 auf http://ra-kadelke.de.
Heckscheiben - Werbung für Geschäft der Ehefrau Gebührenpflicht für Autoradio
IT-Recht Kanzlei - Nachrichten | 15. August 2008 — Weil er auf der Heckscheibe seines Pkw großflächig auf eine Uhren- und Schmuckwerkstatt hinweist, deren Inhaberin seine Ehefrau…
Gez Werbung Auto: GEZ kassiert: Heckscheiben - Werbung für Geschäft der Ehefrau
Rechtblog | 22. Juli 2008 — Weil er auf der Heckscheibe seines Pkw großflächig auf eine Uhren- und Schmuckwerkstatt hinweist, deren Inhaberin seine Ehefrau…
Die GEZ ist überall! Gewerbliche Nutzung des Autos bei Klebefolie zu Werbezwecken!
Dr. Bücker Newsfeed | 3. September 2008 — Wer sein Auto zu Werbezwecken nutzt und es deshalb mit einer Klebefolie beklebt, muss gewerbliche GEZ-Gebühren zahlen, da eine re…
Werbendes Kfz: GEZ-Gebühren fürs Autoradio
JuracityBlog | 23. Juli 2008 — Wer auf der Heckscheibe seines privat gefahrenen Autos großflächig Werbung für Waren und Dienstleistungen anderer macht, muss z…
GEZ für Steuerberater
Blickpunkt Recht & Steuern | 4. Januar 2008 — Ein Steuerberater muss für sein Autoradio Rundfunkgebühren zahlen, weil er das Fahrzeug zumindest auch für geschäftliche Fahrte…
Der Hobby-Imker und sein Autoradio
Blickpunkt Recht & Steuern | 27. Mai 2008 — Wenn in einem Haushalt ein Radio- oder Fernsehgerät angemeldet ist, ist damit auch das Autoradio abgedeckt. Es sei denn, das Au…
Keine Gebührenbefreiung für Rundfunkgerät im PKW eines Rechtsanwalts
Recht und Alltag | 7. August 2006 — Mit Urteil vom 04.08.2006 (Az.: 4 K 393/06.MZ) hat die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts (VG) Mainz die Klage eines Rechtsanwal…
OVG Koblenz: Steuerberater muss für Autoradio Rundfunkgebühren zahlen
STEUERRECHT | 31. Dezember 2007 — OVG Koblenz Urteil vom 13.12.2007 - 7 A 10913/07.OVG Pressemitteilung Nr. 65/2007 des OVG Koblenz: “Ein Steuerberater muss …
Gez Freiberufler Autoradio: Autoradios von Freiberuflern immer GEZ-pflichtig
Rechthaber | 7. Dezember 2009 — Das Verwaltungsgericht Mainz ist ein Freund der Gebühreneinzugzentrale (GEZ). Es entschied nämlich, dass jeder Freiberufler s…
Imker Rheinland Pfalz: OVG Rheinland-Pfalz (7 A 11107/07.OVG): Hobby-Imker muss für Autoradio keine Rundfunkgebühr zahlen
Recht für Verbraucher | 26. Mai 2008 — OVG: Hobby-Imker muss für Autoradio keine Rundfunkgebühr zahlen Für ein Radio in einem Fahrzeug, das auch zur Ausübung der Hobby-I…

