Heckenschnitt

Für Überraschungen sind Nebenkostenabrechnungen und die dazugehörigen Belege doch immer wieder gut.

Ein Vermieter, der was auf sich hält, lässt heutzutage die Hecke nicht mehr von irgendeinem x-beliebigen Gärtner schneiden. Da muss schon eine ordentliche Qualifikation her.

Für das Schneiden Ihrer Hecke sowie Entsorgung des anfallenden Schnittgutes möchte ich Ihnen folgende Rechnung stellen.

(…)

Mit freundlichen Grüßen

******** ********* Diplom-Ingenieur (FH)

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Erschienen 15. Januar 2006 auf http://www.ra-blog.de.

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