Hebelt die geplante EU-Datenschutzverordnung deutsche Grundrechte aus?

Vor einigen Tagen hatte ich über einen Zeitungsbeitrag von Johannes Masing – Richter am Bundesverfassungsgericht – berichtet, der erwartungsgemäß zu kontroversen Reaktionen geführt hat. Masing vertritt die Ansicht, dass die geplante EU-Datenschutzverordnung dazu führen würde, dass deutsche Grundrechte nicht mehr gelten und auch das Bundesverfassungsgericht nicht mehr angerufen werden kann.

Hierzu hat Ralf Bendrath einen kritischen Kommentar auf netzpolitik.org verfasst. Unter dem Titel “Verfassungsrichter Masing trollt zur EU-Datenschutzreform” wirft Bendrath dem Verfassungsrichter vor, seine Behauptungen seien “auf deutsch gesagt Blödsinn”. Das mag zwar als Polemik durchgehen, eine sachliche Auseinandersetzung mit den Argumenten Masings lässt Bendrath allerdings vermissen.

Ich möchte deshalb versuchen, die m.E. rechtsdogmatisch zwingende Argumentation Masings zu erläutern und zu erklären, weshalb er die geplante EU-Datenschutzverordnung für derart bedenklich und gefährlich hält.

Masings materiell-rechtliche Grundthese lautet, dass mit dem Inkraftreten einer EU-Datenschutzverordnung die Grundrechte des Grundgesetzes – im Anwendungsbereich der Verordnung – nicht mehr gelten. Das ist eine Schlussfolgerung, die angesichts des Anwendungsvorrangs des Gemeinschaftsrechts zwingend ist und die auch kein Europarechtler ernsthaft in Abrede stellen wird. Die EU-Verordnung geht dem gesamten deutschen Recht, einschließlich des Grundgesetzes, vor. Daraus folgt auch, dass das BVerfG Grundrechtsverstöße, die in den Anwendungsbereich der Verordnung fallen, nicht mehr überprüfen kann. Denn das würde bedeuten, dass das BVerfG die Verordnung am Maßstab der Grundrechte des GG misst und genau das ist ihm wegen des Vorrangs des Unionsrechts verwehrt.

Diese Konsequenz wäre weniger dramtisch, wenn die EU sowohl materiell-rechtlich als auch verfahrensrechtlich einen ebenbürtigen Grundrechtsschutz gewährleisten würde. Das ist aber bereits verfahrensrechtlich nicht der Fall – und hierauf weist Masing zu Recht hin – u.a. deshalb, weil das Gemeinschaftsrecht kein Pendant zur Verfassungsbeschwerde kennt. Der Bürger, der in seinen (europäischen) Grundrechten verletzt wird, hat also nicht die Möglichkeit, diese Rechtsverletzung vor dem EuGH geltend zu machen.

Masing zieht also zu Recht die Schlussfolgerung, dass die geplante Datenschutzverordnung eine tiefgreifende Änderung des Grundgesetzes mit sich bringt und gerade auch vor diesem Hintergrund diskutiert werden muss.

In diesem Zusammenhang muss man sich auch vor Augen führen, dass die europäische Rechtssetzung immer noch nicht vollständig dem demokratischen Bild einer parlamentarischen Gesetzgebung entspricht und nach wie vor erhebliche demokratische Defizite aufweist. Das Europäische Parlament ist zwar eingebunden, hat aber immer noch nicht die Rolle eines originären Gesetzgebers erhalten, wie beispielsweise der Bundestag…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links

Themen: Datenschutz , Eugh , Bürgerrechte , Bundesverfassungsgericht , Polemik , Bverfg , Grundrechte , Anwendungsbereich , Masing , Eu-recht , Datenschutzverordnung

Erschienen 12. Januar 2012 auf http://www.internet-law.de/.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Kritik an EU-Datenschutzverordnung

Datenschutzticker.de | 11. Januar 2012 — Der am Bundesverfassungsgericht für Datenschutz, Meinungs- und Pressefreiheit zuständige Verfassungsrichter Masing äußerte …

Abschied von den deutschen Grundrechten?

Internet-Law | 9. Januar 2012 — Wenn sich ein amtierender Verfassungsrichter – noch dazu in seinem Zuständigkeitsbereich – zu einem aktuellen Gesetzgebungsvorh…

Kritik an der EU-Datenschutzverordnung

De lege lata | 18. Januar 2012 — Simon Möller hat auf Telemedicus eine sehr lesenswerte Kritik zu der geplanten EU-Datenschutzverordnung (PDF) veröffentlicht: 5 …

Stellungnahme der DGRI zur EU-Datenschutzverordnung

Internet-Law | 26. Januar 2012 — Die Deutsche Gesellschaft für Recht und Informatik (DGRI) hat eine kritische und beachtenswerte Stellungnahme zum Entwurf der…

Der Entwurf einer EU-Datenschutzverordnung in der Kritik

Internet-Law | 19. Januar 2012 — Der vorzeitig geleakte erste Entwurf einer EU-Datenschutzverordnung bietet reichlich Diskussionsbedarf. Johannes Masing, Richte…

Leutheusser-Schnarrenberger zur EU-Datenschutzverordnung und Vorratsdatenspeicherung

Datenschutzbeauftragter | 1. Februar 2012 — Gestern Abend war Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger in der Hamburger Privathochschule “Bucerius Law Sch…

LDI NRW: Stellungnahme zur Europäischen Datenschutzverordnung

Datenschutzticker.de | 1. Februar 2012 — Die Europäische Kommission hat am 25. Januar ihren Entwurf für eine Europäische Datenschutzverordnung, die einen einheitliche…

EU-Datenschutzverordnung: Ist das der Tod des BDSG?

Datenschutzbeauftragter | 26. Januar 2012 — Klare Antwort: Nein! Vorerst lebt es noch, das BDSG, auch wenn es gestern mittag, als EU-Komissarin Reding den Entwurf für di…

Weitere Kritik an der geplanten EU-Datenschutzverordnung

Internet-Law | 14. Februar 2012 — Die E-Kommission hat vor einigen Wochen die Entwurfsfassung einer geplanten Datenschutzverordnung (Datenschutz-Grundverordnung)…

EU-Datenschutzverordnung

kanzlei.biz | 16. Dezember 2011 — Obwohl der Entwurf der EU-Datenschutzverordnung erst Ende Januar 2012 vorgestellt werden sollte, ist ein erster Entwurf bereits je…

Verfassungsrichter Masing trollt zur EU-Datenschutzreform » Von Ralf Bendrath » netzpolitik.org

Der Bundesverfassungsrichter Johannes Masing hat gestern in der Süddeutschen Zeitung eine flammende Warnung vor der geplanten Neuregelung der EU-Datenschutzgesetze veröffentlicht. Leider ist der Artikel nur im Print erschienen.