Headset als Sicherheitsproblem
am 08.03.2006 von strafprozessDas Bundesgeicht hat mit aufwändiger Begründung die Beschwerde eines Häftlings abgewiesen, dem die Aushändigung eines Headsets (Kopfhörer und Mikrofon) für seinen Computer verweigert worden war (BGE 1P.831/2005 vom 20.02.2006). Aus der Begründung (E. 2.4): Wenn die kantonalen Behörden argumentieren, es sei nicht ausgeschlossen, dass das kleine, transportable Mikrofon des Headsets in missbräuchlicher Art verwendet werde, etwa zur Abhörung von Gesprächen zwischen Mitarbeitenden der Strafanstalt oder zu unerwünschter Kommunikation mit anderen Insassen, ist dies durchaus nachvollziehbar. Wie das Amt für Justizvollzug im kantonalen Verfahren ausgeführt hat, lässt sich ein mobiles Mikrofon mit einfacher Manipulation an einen portablen Tonträger anschliessen (Kleingeräte für Musikkassetten, Disc-Man- und Mini-Disc-Geräte etc.), was wiederum die heimliche Aufnahme von Gesprächen ermöglichen kann (Vernehmlassung des Amtes für Justizvollzug vom 9. September 2005).Dafür wurde der Häftling, der u.a. das Fehlen einer gesetzlichen Grundlage gerügt hatte, von den Kosten befreit.
Kostenauflage an Nichtverurteilte?
strafprozess / Die Strafverfolgungsbehörden des Kantons Aargau haben ein Strafverfahren gegen einen Beschuldigten eingestellt, diesem aber die Verfahrenskosten auferlegt. Diesen Entscheid musste der Beschwerdeführer bis vor Bundesgericht ziehen. Dieses nennt die…
Auch Behörden müssen sich an Gerichtsentscheidungen halten
LAWgical / Bundesjuztizministerin Zypries hält es offensichtlich für erforderlich, darauf hinzuweisen, dass Landesjustizverwaltungen ebenso wie alle anderen öffentlichen Stellen verpflichtet sind, sich an rechtskräftige Urteile zu halten. Wirklich erstaunli…
AG Gelsenkirchen: Erstes Urteil zu R-Gesprächen
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das AG Gelsenkirchen (Urt. v. 28.09.2004 - Az.: 27 C 187/04) hatte als eines der ersten Gerichte in Deutschland über sogenannte R-Gespräche zu urteilen.Bei den R-Gesprächen trägt nicht der Anrufer die Kosten, sondern der Angerufene. Der Anrufer w…
Vereinheitlichung der ZPO
KunzOBlog / Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerats hat offenbar die neue gesamtschweizerische ZPO durchdebattiert. Neben den bereits früher erläuterten Abweichungen zum Bundesrat (keine gesetzliche Grundlage für Mediationsverfahren; Schlichtungsve…
Keine Kostenauflage bei unentgeltlicher Rechtspflege
strafprozess / Dass das Bundesgericht ab und zu auch Selbstverständlichkeiten feststellen muss, zeigt dessen Urteil 1B_104/2007 vom 25.06.2007: Das Appellationsgericht des Kantons BS hat in einem Haftbeschwerdeverfahren zwar die “unentgeltliche Verteidigun…
AG Schleswig: Zahlungspflicht und Widerrufsrecht bei R-Gesprächen Minderjähriger
domainundrecht.de / R-Gespräche & Recht: (Amtsgericht Schleswig Urt. v. 11.01.2005 - Az.: 2 C 122/04) Der Umstand, dass ein R-Gespräch durch das minderjährige Kind des Anschluss-Inhabers entgegengenommen wurde, ist nach § 165 BGB unerheblich. Auf die Annahme…
JVA Butzbach mauert
Knastblog / Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat deutlich gemacht, dass in Deutschland alle öffentlichen Stellen zur Befolgung von Gerichtsentscheidungen verpflichtet sind. Hintergrund dieser Aufforderung ist ein Rechtsstreit eines Häftlings, der in d…
AG Schleswig: Neues R-Gesprächs-Urteil
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das AG Schleswig (Urt. v. 11.01.2005 - Az.: 2 C 122/04) hat in einem neuen Verfahren über R-Gespräche eine Entscheidung getroffen.Bei den R-Gesprächen trägt nicht der Anrufer die Kosten, sondern der Angerufene. Der Anrufer wählt vorab eine koste…
