HDI = Hilft Dir Irgendwann + Habe Dich Irregeführt
am 23.03.2007 von http://www.unfall-recht.info
Diese beiden Abkürzungen für den HDI passen auf ein aktuelles Abrechnungsschreiben, welches mir heute in der Post liegt. Ein kleiner Schaden, Mandant wollte fiktiv nach Kostenvoranschlag vom 28.12.2006 abrechnen. Dieser belief sich inklusive Verbringungskosten und 16 % MWSt auf 618,29 €. Unstreitig ist, dass die Mehrwertsteuer bei fiktiver Abrechnung nicht zu erstatten ist. Der HDI rechnet jetzt aber wie folgt:
Kostenvoranschlag: 618,29 € – 19% MwSt – 74,00 € Verbringungskosten = 445,57
Wo ist die Irreführung ? Ganz klar.
Der Kostenvoranschlag kam mit 16% MwSt auf 618,29 €. Der HDI zieht aber einfach 19% ab. Dabei steht der Netto-Arbeitspreis doch auch im Kostenvoranschlag
Selbst wenn der HDI nur 16% MwSt abgezogen hätte, wäre die Rechnung des HDI falsch, denn die überwiegende Rechtsprechung geht unter Berücksichtigung …
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