Hausverlosung 2.0

Nachdem das VG München dem Versuch einer Hausverlosung per kostenpflichtiger Teilnahme eine Absage erteilt hat (Link: VG München), wird nun vermehrt versucht, Häuser auf anderem Wege an geneigte Interessenten zu bringen. Die dabei zu Tage tretenden, bisweilen höchst abenteuerlichen Ansätze, das verbotene Glücks- oder Gewinnspiel zu umgehen, wollen wir hier nicht näher kommentieren. Von größerem Unterhaltungswert erscheint uns ohnehin der fast in jedem von uns betrachtetem Modell zu findende potentielle Versuch, bei den Teilnehmer “hintenrum” abzukassieren, welcher möglicherweise als Hauptbeweggrund für die Veranstaltung der Hausverschacherung gilt. Wie ohne großen Aufwand gleichwohl königlich zur Kasse gebeten werden kann? Man veranstalte ein Spiel, bei dem die Teilnahme kostenpflichtig ist. Bei einem angenommenen Einsatz von 50,00 EUR möchten 30.000 Teilnehmer an den Start gehen. Sollten bis zum 1. April 2010 - was notariell überwacht wird - nicht mindestens 25.000 Teilnehmer ihren Obolus geleistet haben, wird das Spiel einerseits sang- und andererseits klanglos abgeblasen. Der 1. - 5.000 Teilnehmer erhält sodann drei, der 5.001 - … Teilnehmer nur noch zwei kostenfreie Blicke durch die Röhre, weil der geleistete Einsatz keinem der Teilnehmer erstatt…

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Themen: Abzocke , Verbraucherschutz , Glücksspiel , Glücksspielrecht , Gewinnspiel , Immobilie , Hausverlosung , Haus , Verlosung
Rechtsgebiet: Verbraucherrecht

Erschienen 4. September 2009 auf http://damm-legal.de.

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