Hausverbot im Supermarkt?

Vor einiger Zeit habe ich die Themenreihe zum “Supermarkt” begonnen, in der es im ersten Teil um die Zulässigkeit der berühmten “Taschenkontrolle“, im zweiten Teil um die der “Festnahme” ging. Nun folgt der dritte Teil zur Frage, ob und wann sich der Supermarkt-Betreiber auf sein Hausrecht berufen darf. Interessant ist der Aspekt natürlich in Kopplunbg mit der Taschendurchsuchung, wenn nämlich die Durchsuchung der Tasche beim Betreten des Geschäftes verlangt wird (oder die Abgabe) und bei verneinung ein Hausverbot angedroht wird. Vor langer Zeit, in den 60ern, war es noch Usus, dass der Supermarkt-Betreiber machen darf was er möchte beim Thema Hausrecht und in freier Willkür entscheiden durfte: “Du kommst hier net rein” (OLG Celle in OLGZ 72, 281 und OLG Hamm in BB 1964, 939). Die Zeiten sind heute vorbei, ich zitiere das Landgericht Bonn (10 O 457/99):

Hinsichtlich des Betretens von Gebäuden ist anerkannt, dass der Eigentümer grundsätzlich frei ist, zu entscheiden, wem er Zutritt zu seinem Eigentum gewährt. Anders verhält es sich jedoch, wenn er z.B. ein Geschäft für den allgemeinen Publikumsverkehr eröffnet und damit zum Ausdruck bringt, dass er an jeden Kunden Leistungen erbringen will. Er erteilt in diesen Fällen generell und unter Verzicht auf eine Prüfung im Einzelfall eine Zutrittsbefugnis, solange und soweit der Besucher, insbesondere durch Störungen des Betriebsablaufes, keinen Anlass gibt, ihn von dieser Befugnis wieder auszuschließen (BGH NJW 1994, 188 f. m.w.N.).

Womit wir schon beim springenden Punkt wären: Der BGH sieht in der Öffnung für die Allgemeinheit einen selbst auferlegten Verzicht hinsichtlich des Hausrechtes, der nur in bestimmten Punkten aufgeweicht wird. Dazu hat der BGH das Kriterium der “Störung des Betriebsablaufs” entwickelt. Wenn jemand konkret Anlass bietet, mit einer “Störung des Betriebsablaufs” zu rechnen, darf das Hausrecht genutzt werden. Wann das genau vorliegt, muss im Einzelfall entscheiden werden, das Landgericht Hamburg (315 O 326/08) hat hier aber eine griffige Formel entwickelt, die man nutzen sollte: “Wenn man sich anders benimmt als normale Kunden”. Das ist für mich ganz brauchbar wenn man dem BGH folgen möchte. Dabei ist aber zu bedenken, dass natürlich eine weitere Grenze dort gezogen ist, wo ein gesetzliches Verbot besteht – was dem Kaufhaus-Inhaber ohnehin verwehrt ist, kann er auch nicht über den Weg des Hausverbots samt erzwungener Einwilligung hintenrum wieder erreichen. Wenn man also ein Hausverbot aussprechen möchte, nur weil ein Kunde sich nicht in seine Tasche blicken lassen möchte, wird man nicht weit kommen. Der BGH (VIII ZR 106/93) dazu kurz und klar:

Ein Kunde, der eine Kontrolle verweigert, wenn es an einem konkreten gegen ihn gerichteten Verdacht fehlt, kann auch nicht wegen Störung des Geschäftsbetriebes mit einem Hausverbot belegt werden.

Zumindest an diesem Punkt ist die Di…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links

Themen: Olg Hamm , Supermarkt , Hausverbot , Landgericht Bonn
Rechtsgebiet: Verbraucherrecht

Erschienen 17. September 2010 auf http://www.ferner-alsdorf.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Gericht: Hausverbote müssen nicht begründet werden

LawBlog | 9. März 2012 — Hotels, Restaurants und Geschäfte dürfen Hausverbote erteilen, wenn ihnen die politische Überzeugung eines Kunden nicht gefällt…

ARGE: Hausverbot gegenüber Leistungsempfänger möglich

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 11. März 2010 — Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstrasse (4 L 103/10) hat festgestellt, dass eine ARGE auch gegenüber einem Leistungs…

Virtuelles Hausverbot bei Testmaßnahme

Die herrschende Meinung | 28. Januar 2008 — Das Oberlandesgericht Hamm hat sich mit dem "Virtuellen Hausverbot" durch Sperrung einer IP-Nummer bei Testmaßnahme zur Überprü…

Hausverbot öffentliche Einrichtung: Das Hausverbot im öffentlichen Recht

Jurakopf | 29. August 2008 — Das “Hausrecht” im weitesten Sinne ist ein Thema, das euch auf jeden Fall in einer Prüfung begegnen wird: In der Zwischenprüfun…

LG Hamburg: "Sie müssen draußen bleiben..." - Durch die gezielte Sperrung der IP-Nummern des Firmennetzes eines Mitbewerbers hat b…

MEDIEN INTERNET und RECHT | 11. April 2007 — 1. Durch die gezielte Sperrung der IP-Nummern des Firmennetzes eines Mitbewerbers hat behindert der betreffende Mitbewerber diesen…

Virtuelles Hausverbot bzw. Hausrecht

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 13. Februar 2011 — Lange Zeit war es früher fraglich ob es ein “virtuelles Hausrecht” überhaupt gibt und falls ja, wie es ausgestaltet ist. Dazu…

Darf ein Hotel trotz Buchungsbestätigung einen Gast wegen seiner politischen Gesinnung ablehnen?

Neues aus dem Immobilienrecht | 13. März 2012 — Der Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass nicht nur Privatleute, sondern auch Unternehmen und damit auch Hotels ihr Hausrech…

Festnahme im Supermarkt?

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 3. März 2010 — Nach meinem ersten Artikel zur “Taschendurchsuchung im Supermarkt“, der nicht zuletzt dank einer Lawblog-Verlinkung für erhebli…

Virtuelles Hausverbot bzw. Hausrecht

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 13. Februar 2011 — Lange Zeit war es früher fraglich ob es ein “virtuelles Hausrecht” überhaupt gibt und falls ja, wie es ausgestaltet ist. Dazu g…

Neues von der Raiffeisenbank Emtmannsberg!

Kanzlei Heidrun Jakobs | 15. April 2011 — Raiffeisenbank Emtmannsberg: Landgericht Nürnberg-Fürth hebt Hausverbot gegen Schutzgemeinschaft für Bankkunden auf Spalt, 15…

AGG - Einzelnorm
Taschenkontrolle im Supermarkt (?) Rechtsanwalt Ferner - Strafrecht, Verkehrsrecht, Wettbewerbsrecht - Städteregion Aachen

Stellen Sie sich vor, jemand wildfremdes kommt auf der Straße auf Sie zu und verlangt, in ihre mitgeführte Tasche sehen zu dürfen - würden Sie es zulassen? | Rechtsanwalt Ferner - Alsdorf, Aachen


Festnahme im Supermarkt? Rechtsanwalt Ferner - Strafrecht, Verkehrsrecht, Wettbewerbsrecht - Städteregion Aachen

Nach meinem ersten Artikel zur Taschendurchsuchung im Supermarkt, der nicht zuletzt dank einer Lawblog-Verlinkung für erhebliche Beachtung und Feedback | Rechtsanwalt Ferner - Alsdorf, Aachen


Hausverbot im Supermarkt? Rechtsanwalt Ferner - Strafrecht, Verkehrsrecht, Wettbewerbsrecht - Städteregion Aachen

Vor einiger Zeit habe ich die Themenreihe zum Supermarkt begonnen, in der es im ersten Teil um die Zulässigkeit der berühmten Taschenkontrolle, im zweiten | Rechtsanwalt Ferner - Alsdorf, Aachen