Haustürgeschäfte mit einer Haustür
am 18.09.2006 von Handakte WebLAWg
Der in der Privatwohnung der Kundin geschlossene Vertrag ist als Haustürgeschäft zu werten, für das ein Widerrufsrecht gilt, unabhängig davon, dass die Kundin die Firma zu sich nach Hause bestellt hatte.
Die Kundin war während des Messebesuches darauf hingewiesen worden, dass der genaue Preis erst nach Begutachtung der alten Tür vor Ort mitgeteilt werden könnte. Durch dieses Verhalten “provozierte” die Firma den Termin in der Wohnung der Kundin. Da dieser Termin allein auf ihr Verhalten zurückzuführen war, musste sie sich so behandeln lassen, als sei sie unaufgefordert erschienen. Damit …
Haustürgeschäft trotz Einladung
Blickpunkt Recht & Steuern / Ein in einer Privatwohnung geschlossener Vertrag kann als Haustürgeschäft zu werten sein, für das ein Widerrufsrecht gilt, selbst dann, wenn der Kunde die Firma zu sich nach Hause bestellt hatte. In einem jetzt vom AG München entschiedenen Fall …
Telefax in der Haustür
Juristisches und Sonstiges / Auf eine interessante Entscheidung weist die Presse hin. Unter bestimmten Umständen ist eine Vertragserklärung, die per Fax abgegeben wird nach den Regeln des § 3 KSchG (Haustürgeschäfte) zu behandeln. Es steht also ein Rücktrittsrecht zu. Im k…
OLG Koblenz: Haustürgeschäfte auch nach Jahren widerrufbar
advobLAWg / Ein Haustürgeschäft ist auch nach Jahren noch widerrufbar. Um den Verbraucher vor voreiligen Entscheidungen zu schützen, steht ihm bei Haustürgeschäften das Widerrufsrecht zu. Über dieses muss er auch belehrt werden. Erfolgt eine solche Belehru…
Widerrufsrecht für Haustürgeschäft trotz Einladung
ElbeBlawg / Ein in einer Privatwohnung geschlossener Vertrag ist als Haustürgeschäft zu werten, für das ein Widerrufsrecht gilt. Dies gilt nach Ansicht des Amtsgerichts München auch dann, wenn der Kunde die Firma zu sich nach Hause bestellt h…
LG Koblenz: Durch Gewinnbenachrichtigung beeinflusster Vertragsabschluss = Haustürgeschäft
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das LG Koblenz (Urt. v. 02.10.2007 - Az.: 6 S 19/07) hat entschieden, dass der durch eine Gewinnbenachrichtigung beeinflusste Vertragsabschluss ein Haustürgeschäft ist und dem Verbraucher somit das gesetzliche Widerrufsrecht zusteht.Im vorliegenden…
Zum Gerichtsstand für Haustürgeschäfte
Recht und Alltag / Die Verweisung des § 29 c Abs. 1 S. 1 ZPO umfasst den gesamten § 312 BGB und nicht nur die Legaldefinition des Haustürgeschäfts in § 312 Abs. 1 S. 1 BGB. So das Oberlandesgericht (OLG) München mit Urteil vom 30.05.2006 (25 U 1806/06). Damit erÅ
Vorausetzungen eines Haustürgeschäft
Handakte WebLAWg / Im Rahmen eines Haustürgeschäfts, muss die Belehrung über das Widerrufs- oder Rückgaberecht entsprechend § 312 Abs. 2 BGB auch dann auf die Rechtsfolgen des § 357 Abs. 1 und 3 BGB hinweisen, wenn die beiderseitigen Leistungen erst nach Ablauf d…
OLG Oldenburg: Widerrufsbelehrung bei Haustürgeschäften
advobLAWg / Enthält die schriftliche Belehrung über die Einhaltung der Widerrufsfrist bei Haustürgeschäften nach der Formulierung Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs ... den Klammerzusatz (Datum des Poststempels), ist die Belehr…
OLG Oldenburg: Widerrufsbelehrung bei Haustürgeschäften
advobLAWg / Enthält die schriftliche Belehrung über die Einhaltung der Widerrufsfrist bei Haustürgeschäften nach der Formulierung Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs ... den Klammerzusatz (Datum des Poststempels), ist die Belehr…
BGH: Widerrufsbelehrung bei Haustürgeschäften
advobLAWg / Bei so genannten Haustürgeschäften steht dem Verbraucher das Recht zu, seine auf Abschluss des Vertrages gerichtete Erklärung zu widerrufen, § 312 BGB. Die Frist zum Widerruf beträgt zwei Wochen. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem dem Verbrau…
