Das betriebliche Rechnungswesen
Handakte WebLAWg | 26. Oktober 2005 — Praktiker sagen: Wer seine Buchführung im Griff hat, hat auch sein Unternehmen im Griff. Probleme im Unternehmen und “schlampig…
Am 17.12.2008 hat das Kabinett den Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Modernisierung des Haushaltsgrundsätzegesetzes (HGrG) beschlossen. Damit wird die Voraussetzung für einheitliche Standards für das Haushalts- und Rechnungswesen der Länder und des Bundes geschaffen.
Das Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) regelt, nach welchen Prinzipien Bund und Länder ihr Haushalts- und Rechnungswesen zu gestalten haben. Bislang besteht die Verpflichtung zur so genannten Kameralistik. Ferner wird der jeweilige Haushalt in verschiedene Haushaltstitel strukturiert. Das heißt, die öffentliche Haushaltswirtschaft basiert auf einem System von Einzahlungen und Auszahlungen. Doch haben inzwischen einige Bundesländer ergänzend ein kaufmännisches Rechnungswesen (Doppik) und einen Produkthaushalt eingeführt oder bereiten seine Einführung vor.
Heute muss allerdings noch immer parallel zum doppischen System auch das kamerale System betrieben werden, was einen erheblichen Aufwand bedeutet. Kein Wunder also, dass sich eine breite Reformdebatte über die Modernisierung des Haushalts- und Rechnungswesens von Bund und Ländern entwickelt hat. Denn einerseits soll auch in Zukunft die Einheitlichkeit statistischer Daten sichergestellt sein, um die Berichtspflichten - auch gegenüber der Europäischen Union - erfüllen zu können. Andererseits muss eine Lösung gefunden werden, die eine Koexistenz unterschiedlicher Rechnungswesensysteme möglich macht.
Die Kameralistik - und damit auch das Rechnungswesen der vom Bund verfolgten Modernen (erweiterten) Kameralistik - ist heute bereits im HGrG und den Haushaltsordnungen von Bund und Ländern geregelt. Die Doppik wie auch der Produkthaushalt sind bislang nicht normiert. Um ein Regelwerk für eine Koexistenz beider Systeme zu formulieren, müssen die Doppik und der Produkthaushalt gesetzlich definiert werden.
Seit 2007 werden intensive Gespräche zwischen Bund und Ländern geführt mit dem Ziel, die geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen neu zu justieren. Jetzt liegen Lösungen vor:
Die zwingende Verpflichtung, das Haushalts- und Rechnungswesen kameral und titelorientiert zu gestalten, wird aufgehoben: Als Alternative werden das doppische Rechnungswesen bzw. der Produkthaushalt zugelassen.
Es werden klare und einheitliche Regeln für die Ausgestaltung des doppischen Rechnungswesens und des Produkthaushalts verankert. Unabhängig von der Ausrichtung des Haushalts- und Rechnungswesens müssen auch in Zukunft die notwendigen finanzstatistischen Daten auf einheitlicher Grundlage geliefert werden. Nach dieser grundlegenden Modernisierung des Haushaltsgrundsätzegesetzes müssen Bundesländer mit einem alternativen Haushalts- und Rechnungswesen also kein kamerales System mehr parallel pflegen. Gleichzeitig wird die Einheitlichkeit und Vergleichbarkeit aller Haushalte der Bundesländer und des Bundes sicherge…
» Vollständiger ArtikelErschienen 19. Dezember 2008 auf http://www.steuerrechtblog.de.
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