Hausarbeiten schreiben ist out !?!

In den letzten Tagen wurde ja einiges zum Thema Hausarbeiten verfasst. Zumindest in Bochum muss man dazu sagen, dass es sich bei Hausarbeiten eigentlich um ein Auslaufmodell handelt.

In einigen Wochen verstreicht die letzte Frist, die eine Anmeldung zu den "alten" Examensbedingungen möglich macht. Im "neuen" Examen wird keine Examenshausarbeit mehr geschrieben. Das JPA verlangt auch keine Vorlage der großen Scheine mehr, für die Anmeldung zum Examen reichen das Zwischenprüfungszeugnis, die Praktikumsnachweise und ein Schein, der in einer fremdsprachlichen juristischen Veranstaltung erworben wurde.

In den neu geschaffenen universitären Schwerpunktbereichen werden grundsätzlich Seminararbeiten geschrieben, Hausarbeiten sollen nur im Notfall (bei Seminarunterkapazität) zum Einsatz kommen.

Für die Zulassung zur Abschlussklausur im Schwerpunktbereich müssen auch keine "kompletten" großen Scheine vorgelegt werden, lediglich jeweils eine bestandene Klausur im BGB, Strafrecht und ÖRecht muss nachgewiesen sein. Dazu kommt eine (!) Hausarbeit aus irgendeiner der drei großen Übungen. Zusammen mit den Anfängerhausarbeiten bedeudet das, dass zwar im Laufe des Studiums sechs Hausarbeiten angeboten werden, man aber mit der Teilnahme an einer Hauarbeit im Grund - und einer im Haupstudium durchkommt. Wer gerne Hausarbeiten schreibt oder durch mitgeschriebene Hausarbeiten durchfällt, kann bzw. muss natürlich mehr als zwei Hausarbeiten schreiben.

Aber man sieht deutlich, die Bedeutung von Hausarbeiten hat abgenommen.

Eine schöne Entlastung für Studenten, besonders in höheren Semestern. Anstelle des Ratschlags, möglichst viele Hausarbeiten mitzuschreiben, um für die Examenshausarbeit fit zu sein, kann man jetzt wohl jedem raten, vor dem Schwerpunktseminar schon mal ein freiwilliges Seminar mitzumachen, um etwas Erfahrung im Schreiben von Seminararbeiten zu haben. Schließlich zählt die Seminarnote 15 % der Gesamtexamensnote.

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Erschienen 12. Mai 2006 auf http://lawmylifeandmore.wordpress.com.

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