Hausarbeiten Bayreuth WS 2006/07

Mit der gestrigen Veröffentlichung der großen BGB Hausarbeit sind nun alle 6 Hausarbeiten für die aktuellen Semesterferien "vorlesungsfreie Zeit" online verfügbar. Vor allem die Hausarbeiten im Bürgerlichen Recht und Strafrecht für Anfänger sehen für mich fast schon nach Klausurniveau aus - auf jedenfall einfacher als die beiden Hausarbeiten die es damals für uns gab ("Eröffnungswehen" und "Schuhgeschäft").

Eine kleine Neuerung hat sich erstmals in die kleine BGB Hausarbeit eingeschlichen:

Die Arbeit darf einen Umfang von 7.000 Wörtern (ausgenommen die Nachweise in den Fußnoten) nicht überschreiten. Neben der gedruckten ist auch eine digitale Version in einem mit Microsoft Word 2003 kompatiblen Format auf einem Datenträger (3,5“-Diskette oder CD-ROM) oder durch Übermittlung an die E-Mail-Adresse wortkontrolle[at]uni-bayreuth[.]de einzureichen.

Bisher blieb uns eine genaue Wortanzahl-Vorgabe erspart, dafür gab es eine genaue Seitenangabe. Was die bekannten Textverkürzungsmaßnahmen ermöglichte. Damit ist jetzt wohl erstmal Schluss, zumindest Wort/Zeichenabstand verringern u.ä. bringen nun keinen gewünschten Vorteil mehr. Hat natürlich auch etwas mit dem Gebot der Fairness usw. zu tun, dass jeder die selben Regeln beachten muss. Mein erster Gedanke als ich von der einzureichenden digitalen Version gehört habe war die Feststellung von Plagiaten. Aber obwohl es schon jetzt Software gibt die das automatisch übernehmen kann (wofür die Hausarbeiten in digitaler Form ein leichtes Fressen wären) glaube ich nicht, dass man (gerade am Klippel Lehrstuhl ) zu solch drastischen Maßnahmen greifen wird. Noch nicht.

Aber auch die anderen Lehrstühle haben angezogen: So findet man jetzt bei einigen die unmissverständliche Angabe, dass bei einer maximalen Seitenanzahl von 25 Ausführungen ab Seite 26 nicht mehr korrigiert werden (was trotz des leicht missverständlichen Wortlauts wohl nichts anderes bedeutet, als dass einem schlimmstenfalls das Ergebnis fehlt). Andererseits habe ich noch von keinem gehört der es schon vor dieser genauen Regelung gewagt hat die Seitenanzahl zu überschreiten (von der eigenen Unterschrift, Datum, Ort als Echtheitsgarantie mal abgesehen).

Den längsten Bearbeitervermerk findet man in der großen Strafrecht Hausarbeit. Dort werden auf einer halben Din A4 Seite detailiert die formalen Vorgaben erläutert. Inklusive Androhung der Folgen bei einem Verstoß gegen eben jene Vorgaben:

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Themen: Bayreuth , Hausarbeiten
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 1. August 2006 auf http://www.jurablog.com.

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