Hauptverhandlung: Entbindung vom Erscheinen

Ist der Betroffene von seiner Pflicht zum persönlichen Erscheinen in der Hauptverhandlung entbunden worden, kann sein Einspruch nicht verworfen werden, wenn er in einem Fortsetzungstermin nicht erscheint OLG Hamm, Beschluss vom 12.1.2006, 2 Ss Owi 612/05, Hiervon unterschieden werden muss eine andere Fallgestaltung: Hat der Betroffene einen Antrag auf Entbindung vom persönlichen Erscheinen in der Hauptverhandlung gestellt, muss der Antrag…

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Themen: Olg Hamm

Erschienen 30. Juni 2006 auf http://wolfgangferner.blogspot.com.

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