Haupttäter in Foltermordprozess zeigt sich reumütig

Bonn (Reuters) - Bei der Neuauflage des Prozesses um den Foltermord im Siegburger Gefängnis hat sich der Haupttäter am ersten Verhandlungstag reumütig gezeigt.

Unter Tränen erklärte der inzwischen 21-jährige Pascal I. am Freitag zu seinem Verbrechen: "Das ist unglaublich. Ich denke, wenn ich das höre, das war ich doch gar nicht." Er schäme sich für seine Tat. Die Zweite Große Strafkammer des Landgerichts Bonn prüft auf Anordnung des Bundesgerichtshofs, ob I. anstelle der ursprünglich verhängten 15 Jahre Gefängnis zu lebenslanger Haft und anschließender vorbehaltener Sicherungsverwahrung zu verurteilen ist.

Pascal I. und zwei Mitgefangene hatten gestanden, im November 2006 ihren Zellengenossen Hermann H. in der Siegburger Haftanstalt über Stunden hinweg geschlagen, sexuell missbraucht, erniedrigt und anschließend erhängt zu haben. Alle drei waren deshalb vom Landgericht Bonn im Oktober 2007 wegen Mordes, gefährlicher Körperverletzung und Vergewaltigung verurteilt worden. Der BGH hatte die gegen Pascal I. verhängte Strafe jedoch als zu mild aufgehoben.

Ein Gutachter hatte I. im ersten Verfahren eine "verfestigte dissoziale Persönlichkeit ohne Möglichkeit der Nachreifung" bescheinigt. Dieser war vor dem Mord bereits wegen Körperverletzung, räuberischer Erpressung und Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz mehrfach vorbestraft.

Das Landgericht hat das neue Verfahren zunächst bis zum 8. Mai auf fünf Verhandlungstage festgesetzt. Die Kammer wird sich auch damit befassen, ob das Urteil über den zur Tatzeit 19-Jährigen nach dem Jugend- oder dem Erwachsenenstrafrecht zu fällen ist. Das Jugendstrafrecht sieht eine Höchststrafe von zehn Jahren vor.

Neben Pascal I. waren Ralf A. zu 14 Jahren Haft und Danny K. zu zehn Jahren Jugendstrafe verurteilt worden. Alle drei Täter legten Revision gegen ihre Verurteilung beim BGH ein, die das Gericht jedoch als unbegründet verwarft. Im Fall von Pascal I. war aber auch die Staatsanwaltschaft in Revision gegangen. Sie wollte eine lebenslängliche Haftstrafe und die Anordnung der Sicherungsverwahrung erreichen und bekam vom BGH recht.



Quelle: Reuters (24. April 2009)

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Themen: Germany , Legislation , Western Europe , Europe , German General News , Crime; Law Enforcement , Domestic Politics , Central And Eastern Europe , Judicial Processes/court Cases/court Decisions , Landgericht Bonn

Erschienen 24. April 2009 bei http://www.reuters.com.

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