Gericht verhängt im Brunner-Prozess lange Haftstrafen
Reuters | 6. September 2010 — München (Reuters) - Im Prozess um den gewaltsamen Tod des Geschäftsmanns Dominik Brunner hat das Landgericht München lange Haft…
München (Reuters) - Im Prozess um den gewaltsamen Tod des Geschäftsmanns Dominik Brunner hat das Landgericht München den Haupttäter wegen Mordes zu neun Jahren und zehn Monaten Gefängnis verurteilt.
Der zur Tatzeit 18-jährige Markus S. habe aus niederen Beweggründen mit Tötungsvorsatz gehandelt, begründete Richter Reinhold Baier am Montag das Urteil. Der damals 17-jährige Komplize Sebastian L. erhielt wegen Körperverletzung mit Todesfolge sieben Jahre Haft. Beide nahmen das Urteil ohne erkennbare Regung zur Kenntnis. Die Verteidigung kündigte Revision an. Dagegen zeigten sich die Ankläger zufrieden und sprachen von einem angemessenen Urteil. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) ergänzte: "Das Urteil ist ein klares Signal, dass wir brutale Gewalt nicht dulden oder uns gar damit abfinden." Brunner sei ein Vorbild für Zivilcourage.
Die Verurteilten hatten Brunner vor knapp einem Jahr am Münchner S-Bahnhof Solln zu Tode geprügelt. Das 50-jährige Opfer hatte sich zuvor schützend vor eine Gruppe jüngerer Schüler gestellt, die von S. und L. bedroht und erpresst wurden. Der Fall hatte bundesweit für Bestürzung gesorgt. Brunner wurde posthum mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet. In der Boulevardpresse wurde er als Held gefeiert. Allerdings stellte sich im Prozess heraus, dass Brunner als erstes zuschlug sowie ein krankhaft vergrößertes Herz hatte, was er selbst nicht wusste. Brunner starb zwei Stunden nach der Tat im Krankenhaus an einem Herzstillstand.
Richter Baier sagte, S. und L. hätten sich dafür rächen wollen, dass Brunner sich eingemischt und ihnen Grenzen aufgezeigt habe. Brunners erster Faustschlag sei gerechtfertigt gewesen, um sich gegen einen drohenden Angriff zur Wehr zu setzen. Vor allem S. sei daraufhin mit großer Brutalität vorgegangen, habe weiter auf das Opfer eingetreten, als dieses schon wehrlos am Boden lag. "Er nahm tödliche Folgen in dieser Situation billigend in Kauf." S. habe mit Tötungsvorsatz aus niederen Beweggründen gehandelt, auf sittlich niedrigster Stufe. L. habe dagegen zumindest am Ende Hemmungen bekommen und wollte seinen Kumpel zurückhalten. Aus erzieherischen Gründen seien hohe Strafen angebracht, so der Richter, der bei dem Urteil gegen S. nur zwei Monate unterhalb der Höchststrafe für Jugendliche und der Forderung der Staatsanwaltschaft blieb.
Baier hatte vor zwei Jahren bereits im Prozess um die U-Bahn-Schläger vom Münchner Arabellapark ein hartes Urteil gesprochen. Damals wurden die ausländischen jungen Männer wegen versuchten Mordes zu zwölf Jahren beziehungsweise acht Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Sie hatten einen Rentner mit Schlägen und Tritten fast umgebracht, weil der frühere Schuldirektor sie in der Bahn auf das Rauchverbot hingewiesen hatte. Auch dieser Fall hatte deutschlandweit für Aufmerksamkeit gesorgt, den Wahlkampf in Hessen dominiert und eine Debatte über schärfere Jugendstrafen ausgelöst.
"GEWISSE ERLEICHTERUNG" BEI BRUNNERS ELTERN
Für die Eltern Brunners sei die Verurteilung von S. wegen Mordes eine "gewisse Erleichterung", sagte Anwältin Annette von Stetten. "Ich bin insgesamt zufrieden."
Die Verteidiger des Haupttäters kündigten umgehend Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) an. "Wir sehen in einer Revision die Chance auf ein milderes Strafmaß", sagte Anwalt Hermann Sättler. Sein Mandant habe den Tod Brunners nicht gewollt, das Mordmerkmal sei nicht gegeben. Ob auch L. in Revision geht, steht noch nicht fest. Seine Anwälte deuteten an, dass dies geschehen könne. Sie sprachen von einem harten Urteil. Die individuelle Schuld von L. sei nicht gebührend gewürdigt worden.
Die Verteidigung hatte Brunner wegen des ersten Schlags eine Mitschuld an der Eskalation gegeben. Für S. hatten sie weniger als sieben Jahre Haft und für L. drei Jahre und sechs Monate gefordert. Die Staatsanwaltschaft dagegen hatte zehn beziehungsweise acht Jahre verlangt.
Richter Baier sagte, S. sei erkennbar noch nicht reif genug, sein Leben planlos. Er konsumiere Drogen, habe nie auf eigenen Beinen gestanden und keine abgeschlossene Ausbildung. Er sei deswegen nach dem Jugendstrafrecht verurteilt worden. Als Erwachsener hätte er eine lebenslange Strafe bekommen. Bei L. würdigte das Gericht die schwierige Jugend, sein Vater sei früh verstorben, seine Mutter pflegebedürftig. Es sei zudem geständig gewesen und habe echte Reue gezeigt. Beide seien bei der Tat nur mäßig alkoholisiert gewesen und daher voll schuldfähig.
Erschienen 6. September 2010 bei http://www.reuters.com.
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