Haupttäter beim Foltermord in Siegburger JVA erneut vor Gericht

Bonn (Reuters) - Das Bonner Landgericht beschäftigt sich seit Freitag erneut mit dem sogenannten Foltermord im Siegburger Gefängnis.

Die Zweite Große Strafkammer prüft, ob gegen den Haupttäter Pascal I. eine lebenslange Haft und Sicherheitsverwahrung unter Vorbehalt zu verhängen ist. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte seine Verurteilung zu 15 Jahren Haft als zu mild aufgehoben. Das Landgericht Bonn habe fehlerhaft gehandelt, als es gegen den Angeklagten nicht die lebenslange Freiheitsstrafe verhängt habe, hatte der BGH befunden. Außerdem müsse das Landgericht die Anordnung einer vorbehaltenen Sicherungsverwahrung prüfen.

Pascal I. und zwei Mitgefangene hatten gestanden, im November 2006 ihren Zellengenossen Hermann H. in der JVA Siegburg über Stunden hinweg geschlagen, sexuell missbraucht, erniedrigt und anschließend erhängt zu haben. Alle drei waren deshalb vom Landgericht Bonn im Oktober 2007 wegen Mordes, gefährlicher Körperverletzung und Vergewaltigung verurteilt worden. Neben Pascal I. wurden Ralf A. zu 14 Jahren Haft und Danny K. zu zehn Jahren Jugendstrafe verurteilt. Die drei jugendlichen Täter hatten Revision gegen ihre Verurteilung beim BGH eingelegt. Diese verwarfen die Richter als unbegründet. Im Fall von Pascal I. war die Staatsanwaltschaft in Revision gegangen.



Quelle: Reuters (24. April 2009)

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Themen: Germany , Jva , Legislation , Western Europe , Europe , German General News , Crime; Law Enforcement , Domestic Politics , Central And Eastern Europe , Landgericht Bonn

Erschienen 24. April 2009 bei http://www.reuters.com.

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