Hauptgewinn vom Finanzamt

Wie die Saarbrücker Zeitung heute berichtet, verschaffte das Finanzamt Saarbrücken einem Steuerpflichtigen aus dem Saarland einen Hauptgewinn in Höhe von circa 85.000 €. Was war geschehen? Ein Finanzbeamter hatte bei der Eingabe der Vorauszahlungen das Komma versehentlich ein wenig verschoben und so die Vorauszahlungen verzehnfacht. Es kam nun eine Steuererstattung von fast 71.000 € heraus sowie Zinsen von 14.000 € (statt läppischer 366 € plus 58 € Zinsen. Der Steuerpflichtige sagte erst mal nichts und behielt das Geld.

Erst fünf Jahre später fiel bei einer Revision der Fehler auf und das Finanzamt korrigierte die Anrechnungsverfügung und verlangte den zuviel gezahlten Betrag zurück. Das missfiel wiederum dem Steuerpflichtigen, der Einspruch einlegte und dann Klage erhob.Die erste Instanz gab dem Finanzamt Recht. Der Bundesfinanzhof machte nun dem Steuerpflichtigen die Freude, den Erstattungsbescheid aufzuheben (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 25.10.2011 Aktenzeichen VII R 55/10).

Nach Auffassung der Bundesrichter ist die Rückforderung wegen Verjährung (§ 228 AO) nicht mehr möglich. Sinn dieser Vorschrift sei, dass nach Ablauf einer angemessenen Frist endgültig Rechtssicherheit darüber einkehren solle, was der Steuerpflichtige aufgrund der gegen ihn ergangenen Steuerfestsetzung unter Berücksichtigung anzurechnender Vorauszahlungen und Abzugssteuern noch zu zahlen hat.Dies betrifft nach Auffassung der Richter nicht nur fällig gewordene steuerliche Ansprüche sondern es könne auch auf fällt gewordene nichts mehr angerechnet werden. Dies gelte sowohl, wenn der Steuerpflichtige dann eine geringere Steuerschuld habe oder sich dann…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links

Themen: Finanzamt , Saarland
Rechtsgebiet: Steuerrecht

Erschienen 19. Januar 2012 auf http://www.ra-braune.de/Wordpress.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

BFH: Keine Korrektur der Anrechnungsverfügung nach Zahlungsverjährung

STEUERRECHT | 18. Januar 2012 — BFH-Urteil vom 25.10.2011 – VII R 55/10 Pressemitteilung des Bundesfinanzhofs (BFH) Nr. 5: “Der Bundesfinanzhof (BFH) hat…

BFH: versehentlich zu viel erstattete Lohnsteuer braucht nicht zurück gezahlt werden

Mit Fug und Recht | 18. Januar 2012 — Allerdings nur, wenn seit dem Erlass des Einkommensteuerbescheids mehr als fünf Jahre verstrichen sind. Das hat der Bundesfinan…

Augen auf….. gilt auch für die Finanzverwaltung – bei Überweisung Pech gehabt…

Depesche quinta essentia | 15. August 2011 — Geld aufs falsche Konto überwiesen (omg), wie bekommen wir es nur zurück ? das war die Frage, die die Finanzverwaltung in dem v…

Finanzamt überweist zu viel – und kriegt nichts zurück

LawBlog | 18. Januar 2012 — Dank schlampiger Finanzbeamter ist ein Saarländer jetzt rund 85.000 Euro reicher. Diesen Betrag hatte ihm das Finanzamt ohne Gr…

BFH: Vom Finanzamt geleistete Zinsen auf Einkommensteuererstattungen sind nicht zu versteuern

STEUERRECHT | 8. September 2010 — BFH-Urteil vom 15.06.2010 – VIII R 33/07 Presseerklärung des Bundesfinanzhofs (BFH) Nr. 78: “Gesetzliche Zinsen, die das …

Korrektur der Anrechnungsverfügung des Finanzamtes nach Zahlungsverjährung

Rechtslupe | 19. Januar 2012 — Das Finanzamt kann versehentlich zu viel angerechnete und an den Steuerpflichtigen erstattete Lohnsteuer nicht mehr zurückforde…

Witziges Steuerrecht: Witziges vom Finanzamt, wenn es nicht so traurig wäre

Red Tape | 22. Juni 2009 — Der Steuerpflichtige wurde von seiner Exgattin reingelegt. Sie beantragte getrennte Veranlagung. Damit hatte er mit seiner Steu…

BFH: Vom Finanzamt geleistete Zinsen auf Einkommensteuererstattungen sind nicht zu versteuern

Rechtblog | 23. September 2010 — Gesetzliche Zinsen, die das Finanzamt (FA) aufgrund von Einkommensteuererstattungen an den Steuerpflichtigen zahlt (sog. Erst…

Der Jubel über die Absetzbarkeit von Prozesskosten kommt wohl zu früh

Kanzleien im Internet | 14. Juli 2011 — Es geistert durch Medien und Blogs. Der Bundesfinanzhof hat seine Rechtsprechung dahin gehend geändert, dass generell Kosten fü…

Aufteilungsantrag Guthaben Einkommensteuer: BFH: Einkommensteuer-Erstattungsanspruch zusammen veranlagter Eheleute wird auch bei Insolvenz eines Ehegatten hälftig geteilt

STEUERRECHT | 12. November 2008 — BFH-Urteil vom 30.09.2008 - VII R 18/08 Pressemeldung des Bundesfinanzhofs (BFH) Nr. 105: “Haben zusammen zur Einkommenst…

ROUNDUP: Finanzamt kann nach mehr als fünf Jahren keine Rückzahlung fordern

Zu viel erstattete Lohnsteuer kann das Finanzamt nach Ablauf von fünf Jahren nicht mehr zurückfordern. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschieden (Az.: VII R 55/10). Ein Rückforderungsanspruch verjähre fünf Jahre nach Erlass des Einkommensteuerbescheids. Damit kann ein Steuerzahler aus dem Saarland knapp 85.000 Euro behalten.


Bundesfinanzhof