Hauptberuf: Polizist, Nebenberuf: Pornodarsteller: Ist das miteinander vereinbar?

Mit dieser Frage beschäftigte sich das Verwaltungsgericht Stuttgart. Den Richtern lag die Klage der Bundesrepublik Deutschland vor, die auf „Entfernung“ eines Polizeibeamten klagte. Aus folgendem Grund: Der Polizeibeamte stellte in der Vergangenheit des Öfteren die Wohnung seiner damaligen Freundin zum Zweck der Prostitution zur Verfügung. Während der dort stattfindenden “Gang-Bang-Partys” hielt er sich ebenfalls in der Wohnung auf und begrüßte teilweise auch die Gäste. Darüber hinaus spielte er als Kleindarsteller in einem käuflich zu erwerbenden Pornofilm mit. Diese „Nebentätigkeiten“ hatte der Beamte bei seinen Vorgesetzten nicht genehmigen lassen (Wen wundert´s?).

Die Arbeitgeberin sah hierdurch das Vertrauensverhältnis zu dem Beamten unwiderruflich zerstört. Das Verwaltungsgericht stimmte dem zu (Urteil vom 27.Juli 2011, DB 23 K 5319/10). Denn: Der Polizist hat schuldhaft ein schweres Dienstvergehen begangen und dadurch das Vertrauen seines Dienstherrn und der Allgemeinheit endgültig verloren…

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Themen: Polizist , Prostitution , Ines , Pornodarsteller , Pornofilm , Beamter , Disziplinarmaßnahme
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 22. September 2011 auf http://blog.betriebsrat.de.

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