Hatten wir doch schon mal......: Fahrverbot als Hauptstrafe

Die "Heraufstufung" des strafrechtlichen Fahrverbots zur Hauptstrafe gab es schon mehrfach als Thema im Blog. Die Nebenstrafe nach § 44 StGB reicht zahlreichen Rechtspolitikern nicht. So fordert der Niedersächsische Justizminister Bernd Busemann einmal wieder das Fahrverbot als Hauptstrafe. Aus Beck-Aktuell:

Für manche Taten erscheine der Entzug der Freiheit als Strafe zu hart, eine Geldauflage dagegen als zu mild, begründet der Justizminister seinen Vorstoß. Für Menschen seien Autos, Motorräder, Mopeds und Mofas mehr als ein Mittel zur Fortbewegung. Sie würden als Ausweis individueller Entscheidungsfreiheit und als Statussymbol gelten. Insofern wirkte ein Entzug der Fahrerlaubnis für bis zu sechs Monate sehr einschneidend als Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme. Als Nebenstrafe für eine Straftat im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder wegen der Verletzung von Pflichten eines Kraftfahrzeugführers habe sich das Fahrverbot seit Jahrzehnten bewährt.

Gegenüber dem Ansatz, mit der verwaltungsrechtlichen Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung von Gewalttätern und Randalierern vorbeugend zu wirken, könne eine klare gesetzliche Regelung den Entzug der Fahrerlaubnis rechtssicherer machen. Die in einem rechtlich fest umrissenen Rahmen durch einen Richter ausgesprochene Strafe könne von vornherein zeitlich befrist…

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Themen: Richter , Stgb , Bernd Busemann , Fahrverbot , Nebenstrafe


Erschienen 8. April 2010 auf http://www.blog.beck.de/blog.

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