Hat Zumwinkel in seinem Strafverfahren die von der Post ausgezahlte Pension in Höhe von etwa 20 Millionen verschwiegen?

Wegen Steuerhinterziehung ist der frühere Post-Chef Zumwinkel, wie man jetzt weiß, einer der bestverdienenden deutsche Manager, im Januar zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren und einer Geldauflage von einer Million Euro verurteilt worden. Im Verfahren hatte er sein Vermögen mit etwa 13 Millionen Euro beziffert, bestehend vor allem aus dem Wert seines Anwesens in Italien und Anlagen von ca. 8 Millionen Euro. Schon damals waren an diesen Angaben Zweifel laut geworden. Der jetzt veröffentlichte Geschäftsbericht der Post für 2008 legt nahe, dass sich Zumwinkel seine Pensionsansprüche von etwa 20 Millionen Euro hat auszahlen lassen. Diese Größenordnung bestreite…

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Themen: Deal , Italien , Materielles Strafrecht , Faz , Steuerhinterziehung , Klaus Zumwinkel , Zumwinkel , Strafverfahrensrecht , Absprache
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 14. März 2009 auf http://www.blog.beck.de/blog.

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