Presseerklärung von Jörg Tauss
Internet-Law | 11. März 2009 — Jörg Tauss hat heute zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen des Besitzes kinderpornografischer Schriften in einer Presseerklärung St…
Jörg Tauss wurde von der Staatsanwalt stundenlang vernommen.Über das Ergebnis der Beschuldigtenvernehmung wurde nur soviel bekannt, dass die Staatsanwaltschaft weiterhin am Tatvorwurf des Besitzes von kinderpornografischem Material festhält, während Tauss sich nach wie vor damit verteidigt, Recherchen für seine Tätigkeit als Abgeordneter des deutschen Bundestags betrieben zu haben. Unterstellen wir, dass es so war wie Tauss sagt und er kein Pädophiler ist. Dann stellt sich die Frage, ob ein Abgeordneter das darf. Kann sich ein Abgeordneter auf § 184b Abs. 5 StGB berufen, der besagt, dass das Sichverschaffen von kinderpornografischen Schriften nicht strafbar ist, wenn es der Erfüllung rechtmäßiger dienstlicher und beruflicher Pflichten dient? Wie weit reicht die grundgesetzlich verbürgte Freiheit des Abgeordneten eigentlich tatsächlich? Wenn man andererseits liest, dass Familienministerin von der Leyen Journalisten kinderponrografische Videos vorgeführt haben soll, stellt sich da nicht ebenfalls die Frage, wieso Frau von der Leyen das erlaubt sein soll. Vielleicht weil es zu Erfüllung ihrer dienstlichen Aufgaben gehört und sie selbst im Einzelfall definieren muss, was zur Erfüllung ihrer Aufgaben als Bundesministerin notwendig ist? Gilt desselbe aber dann nicht auch für den Abgeordneten Tauss? Art 38 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz sagt über den Abgeordneten, dass er ein Vertreter des ganzen Volkes ist, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur seinem Gewissen unterworfen ist. Man darf insoweit die Frage stellen, ob ein Abgeordneter, der sich intensiv mit Kinderpornografie beschäftigt, nicht auch das Recht haben …
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Internet-Law | 19. Mai 2010 — Gestern hat die Hauptverhandlung beim Landgericht Karlsruhe gegen den früheren Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss begonnen. Z…
LawBlog | 5. März 2009 — Gegen den SPD-Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss wird wegen des Verdachts des Besitzes oder der Verbreitung von Kinderpornogra…
LawBlog | 10. August 2009 — Der Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss hat kinderpornografisches Material besessen. Das streitet er nicht ab. Aber, sagt Tauss, s…
beck-blog | 7. August 2009 — Die Staatsanwaltschaft Berlin hat das aufgrund der Anzeige eines hiesiegen Bloglesers eingeleitete Strafverfahren gegen Famil…
Reuters | 20. Juni 2009 — Berlin (Reuters) - Aus Protest gegen das von der SPD mitgetragene Gesetz zur Sperrung von Kinderpornografie im Internet hat der…
Internet-Strafrecht.com | 28. Mai 2010 — Der Fall von Jörg Tauss ging und geht heute durch die Presse, ich denke, ich muss ihn insofern nicht kommentieren oder erläuter…
LawBlog | 6. März 2009 — Beim SPD-Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss soll “einschlägiges Material” gefunden worden sein. Wie es aussieht, erklärt Tauss d…
Reuters | 6. März 2009 — Berlin (Reuters) - Der Kinderpornografie-Verdacht gegen den SPD-Politiker Jörg Tauss hat sich nach Darstellung der Staatsanwalt…
Fachanwalt für IT-Recht | 30. Mai 2010 — Über ein Jahr nach der Entdeckung von Kinderpornos in seiner Wohnung wurde der ehemalige Bundestagsabgeordnete der SPD Jörg Tauss …
Termin bei der Staatsanwaltschaft: Der SPD-Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss hat erneut eingestanden, kinderpornografische Fotos und Filme besessen zu haben. Diese habe er aber nur für seine Arbeit genutzt. Die Ermittlungsbehörde kann diese Sicht nicht teilen.
Berlin (carechild) - Die Internetzensur soll kommen. Mit aller Macht und Gewalt versucht Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) die höchst umstrittene Infrastruktur für die Internetzensur zu schaffen. Dabei ist sie vollständig beratungs- und einsichtsresistent. In einem Interview mit der FAZ hat sie die bislang dreisteste Lüge vorgebracht: die Existenz von Videos in denen Kinder angeblich vor laufender Kamera geschändet und getötet werden.