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Hat sich ein Anwalt bereichert?

am 27.01.2006 von Handakte WebLAWg

Untreue in vier Fällen zu Lasten seiner Mandanten wirft die Staatsanwaltschaft einem Osnabrücker Rechtsanwalt und Notar vor. Eine entsprechende Anklageschrift liegt jetzt dem Amtsgericht vor.
Auslöser der Ermittlungen seien “Auffälligkeiten” bei einer Sonderprüfung schon im Jahr 2004 im Zusammenhang mit notariellen Anderkonten gewesen, auf denen üblicherweise Mandantengelder verwaltet werden, so berichtete jetzt der Pressesprecher des Landgerichts. Das Landgericht übt auch die Notariatsaufsicht in seinem Bezirk aus, wozu turnusmäßige Überprüfungen der amtierenden Notare im Abstand von vier bis fünf Jahren oder eben auch ad hoc …

Anwalt Benneter wegen Untreue vor Gericht

Recht und Alltag / Die Berliner Zeitung berichtet in ihrer Onlineausgabe, dass der Rechtsanwalt Helmut Benneter, Bruder von SPD-Generalsekretär Klaus Uwe Benneter, seit heute wegen Untreue vor dem Amtsgericht Tiergarten steht. Bei den Feierlichkeiten anlässlich me…

Amtsenthebung macht Überweisungen unwirksam

Handakte WebLAWg / Wird ein Notar vorläufig seines Amtes enthoben, dann sind Geldüberweisungen von seinen Anderkonten unwirksam. Die Bank kann sich in solchen Fällen nicht darauf berufen, sie habe von der Amtsenthebung nichts gewusst. Danach gilt die in der Bundesno…

Umsatzsteuer-Sonderprüfungen 2006

Blickpunkt Recht & Steuern / Nach den statistischen Aufzeichnungen der obersten Finanzbehörden der Länder haben die im Jahr 2006 durchgeführten Umsatzsteuer-Sonderprüfungen bei der Umsatzsteuer zu einem Mehrergebnis von 1,4 Mrd. Euro geführt. Die Ergebni…

Ergebnisse der Qualitätskontrolle bei Wirtschaftsprüfern 2006

STEUERRECHT / Kommission für Qualitätskontrolle veröffentlicht Tätigkeitsbericht Die Kommission für Qualitätskontrolle der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) hat am 25. Mai 2007 ihren Tätigkeitsbericht 2006 veröffentlicht. Im Berichtsjahr hat die Kommission in…

Keine Werbung für Notare

RA-Blog / Das Oberlandesgericht Schleswig hat entschieden, dass ein Notar nicht auf einem Uhrensockel auf einem Markplatz werben darf. Der Notar hatte mit Amtsbezeichnung und Landeswappen auf einer städtischen gewerblichen Fläche geworben. Die AufsichtsbehÅ

Zeugnisverweigerungsrecht für Notare

Lichtenrader Notizen / Der Bundesgerichtshof hat in einem Beschluss vom 09.12.2004 - IX ZB 279/03 folgende Leitsätze formuliert: a) Das Zeugnisverweigerungsrecht des Notars erstreckt sich auf den gesamten Inhalt der notariellen Verhandlung einschließlich der Umstände,…

Sonderprüfung - Quorum im Urteilszeitpunkt erforderlich

KunzOBlog / Eine Sonderprüfung nach Art. 697a ff. OR kann von Aktionären verlangt werden, die zusammen mindestens 10 Prozent des Kantienkapitals oder Aktien im Nennwert von 2 Millionen Franken vertreten. Gemäss einem heute online gestellten Urteil des Bun…

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Rainer Langenhan

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