Hat der BGH entschieden, dass die von der Logistep AG ermittelten IP-Adresse verwertet werden dürfen?

Die Logistep AG ist mit ihrem Geschäftsmodell, IP-Adresse von Filesharern zu ermitteln, am 08.09.2010 aus datenschutzrechtlichen Gründen vor dem höchsten Schweizer Bundesgericht gescheitert und wird demnächst möglicherweise aus Andorra ihren Geschäftsbetrieb fortsetzen. In einer Pressemitteilung teilt die Logistep AG mit: “Die Entscheidung des schweizerischen Bundesgerichts im Sinne der Datenschutzbehörde steht im Widerspruch zu Gerichtsentscheidungen im In- und Ausland, in denen die korrekte und rechtmäßige Arbeit der Logistep AG bestätigt worden ist. Der deutsche Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat bei…

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Themen: Urteil , Bgh , Filesharing , Bundesgerichtshof , Ip-adresse , Urteile & Beschlüsse , IP , Andorra , Beweis , Beweisverwertung , Beweisverwertungsverbot , Rechtmäßig , Beweiserhebungsverbot , Zpo / Gvg , Ermittlung , Logistep , Beweiserhebung
Rechtsgebiet: Urheberrecht

Erschienen 9. September 2010 auf http://damm-legal.de.

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