Haschisch und Marihuana bei Jugendlichen immer beliebter
Anlässlich des heutigen Weltdrogentages teilte die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung laut finanzen.de mit, dass das durchschnittliche Drogeneinstiegsalter in Deutschland seit 1993 von 17,5 Jahren auf 16,4 Jahren in 2004 gesunken sei. Insbesondere Cannabisprodukte, also vor allem Haschisch und Marihuana, seien bei jungen Menschen zwischen 12 und 25 beliebt. Rund ein Drittel dieser Altergruppe habe Erfahrungen mit Drogen gemacht, nur noch etwa die Hälfte dieser Altersgruppe lehne Cannabiskonsum kategorisch ab. Die Distanz zu anderen, härteren Drogen sei demgegenüber nach wie vor ziemlich groß. Interessant ist auch, dass von den jungen Leuten, die nie Tabak geraucht haben, nur etwa 5 Prozent Drogenerfahrungen gemacht haben, während es bei den Rauchern immerhin 44 Prozent sind, wobei die männlichen Konsumenten in der Überzahl sind. Auch Alkoholkonsum begünstigt offenbar die Bereitschaft zum Drogenkonsum. Anmerkung: Auch wenn das Unrechtsbewusstsein bei jungen Menschen, die mit Cannabis umgehen, zumeist sehr gering oder auch gar nicht vorhanden ist, muss immer wieder darauf hingewiesen werden, dass fast jede Form des Umgangs mit dieser weichen Droge in Deutschland strafbar ist. Nur der bloße Konsum ist straffrei, während der Erwerb, der Besitz, der Anbau, die Abgabe und erst recht die Einfuhr oder das Handeltreiben unter Strafe stehen. Konsum ohne (vorherigen) Besitz gibt es nur selten, dass klassische Beispiel hierfür ist das bloße Ziehen am kreisenden Joint. Dafür ist das Strafbarkeitsrisiko ziemlich hoch, wenn die Grenzwerte einer sogenannten "nicht geringen Menge" von Betäubungsmitteln überschritten werden. Beim Besitz und bei Handeltreiben geht es dann nach Erwachsenenrecht gleich um eine Mindestfreiheitsstrafe von 1 Jahr, bei der Einfuhr von 2 Jahren und bei bandenmäßiger Begehungsweise gleich um 5 Jahre, wobei die Höchststrafe sogar bei 15 Jahren liegt. Bei Cannabisprodukten wird eine nicht geringe Menge schon bei 7,5 Gramm THC angenommen, bei Amphetamin liegt der Grenzwert bei 10 Gramm Amphetaminbase, bei Ecstay bei 30 Gramm MDE, MDA oder MDMA, bei Heroin bei 1,5 Gramm HHC und bei Kokain bei 5 Gramm KHC. Bei Rauschgift guter Qualität sind diese Grenzwerte schnell erreicht. Demgegenüber kann der Erwerb oder Besitz einer geringen, nur zum gelegentlichen Eigenkonsum vorgesehenen Menge zu einer Verfahrenseinstellung nach § 30a BtmG führen. Der Grenzwert hierfür wird in Nordrhein-Westfalen und den meisten anderen Bundesländern bei 10 Gramm Cannabis (Bruttogewicht des Haschischs oder Marihuanas, nicht Wirkstoff) angenommen, wobei die Praxis der Strafverfolgungsbehörden aber recht unterschiedlich ist. Ich habe wiederholt erlebt, dass auch bei deutlich niedrigeren Mengen Anklage erhoben oder Strafbefehle erlassen worden sind. Autor: RA Rainer Pohlen Kanzlei POHLEN + MEISTER
Kommentare zu "Haschisch und Marihuana bei Jugendlichen immer beliebter":
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Strafprozesse und andere Ungereimtheiten | 14. Dezember 2005 — Für den gewinnbringenden Handel mit Haschisch und Marihuana ist gestern ein 30 Jahre alter Mann vom Landgericht Braunschweig zu ei…
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