Alle Blogs » Haschisch und Marihuana bei Jugendlichen immer beliebter

Haschisch und Marihuana bei Jugendlichen immer beliebter

am 26.06.2006 von strafblog

Anlässlich des heutigen Weltdrogentages teilte die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung laut finanzen.de mit, dass das durchschnittliche Drogeneinstiegsalter in Deutschland seit 1993 von 17,5 Jahren auf 16,4 Jahren in 2004 gesunken sei. Insbesondere Cannabisprodukte, also vor allem Haschisch und Marihuana, seien bei jungen Menschen zwischen 12 und 25 beliebt. Rund ein Drittel dieser Altergruppe habe Erfahrungen mit Drogen gemacht, nur noch etwa die Hälfte dieser Altersgruppe lehne Cannabiskonsum kategorisch ab. Die Distanz zu anderen, härteren Drogen sei demgegenüber nach wie vor ziemlich groß. Interessant ist auch, dass von den jungen Leuten, die nie Tabak geraucht haben, nur etwa 5 Prozent Drogenerfahrungen gemacht haben, während es bei den Rauchern immerhin 44 Prozent sind, wobei die männlichen Konsumenten in der Überzahl sind. Auch Alkoholkonsum begünstigt offenbar die Bereitschaft zum Drogenkonsum.

Anmerkung: Auch wenn das Unrechtsbewusstsein bei jungen Menschen, die mit Cannabis umgehen, zumeist sehr gering oder auch gar nicht vorhanden ist, muss immer wieder darauf hingewiesen werden, dass fast jede Form des Umgangs mit dieser weichen Droge in Deutschland strafbar ist. Nur der bloße Konsum ist straffrei, während der Erwerb, der Besitz, der Anbau, die Abgabe und erst recht die Einfuhr oder das Handeltreiben unter Strafe stehen. Konsum ohne (vorherigen) Besitz gibt es nur selten, dass klassische Beispiel hierfür ist das bloße Ziehen am kreisenden Joint. Dafür ist das Strafbarkeitsrisiko ziemlich hoch, wenn die Grenzwerte einer sogenannten nicht geringen Menge von Betäubungsmitteln überschritten werden. Beim Besitz und bei Handeltreiben geht es dann nach Erwachsenenrecht gleich um eine Mindestfreiheitsstrafe von 1 Jahr, bei der Einfuhr von 2 Jahren und bei bandenmäßiger Begehungsweise gleich um 5 Jahre, wobei die Höchststrafe sogar bei 15 Jahren liegt. Bei Cannabisprodukten wird eine nicht geringe Menge schon bei 7,5 Gramm THC angenommen, bei Amphetamin liegt der Grenzwert bei 10 Gramm Amphetaminbase, bei Ecstay bei 30 Gramm MDE, MDA oder MDMA, bei Heroin bei 1,5 Gramm HHC und bei Kokain bei 5 Gramm KHC. Bei Rauschgift guter Qualität sind diese Grenzwerte schnell erreicht.

Demgegenüber kann der Erwerb oder Besitz einer geringen, nur zum gelegentlichen Eigenkonsum vorgesehenen Menge zu einer Verfahrenseinstellung nach § 30a BtmG führen. Der Grenzwert hierfür wird in Nordrhein-Westfalen und den meisten anderen Bundesländern bei 10 Gramm Cannabis (Bruttogewicht des Haschischs oder Marihuanas, nicht Wirkstoff) angenommen, wobei die Praxis der Strafverfolgungsbehörden aber recht unterschiedlich ist. Ich habe wiederholt erlebt, dass auch bei deutlich niedrigeren Mengen Anklage erhoben oder Strafbefehle erlassen worden sind.

Autor: RA Rainer Pohlen

Kanzlei POHLEN + MEISTER

« »
Salva am 14.12.2007 um 14:36 Uhr:

was ist jetzt z.b wenn man 5g Marihuana findet und es aba nicht mir gehört was würde man da für eine strefe bekommen

Sie wollen dieses Forum unterstützen und haben eine eigene Internetseite? Dann verlinken Sie uns! Einfach den folgenden Code mit STRG+C kopieren und auf Ihrer Seite einfügen. Vielen Dank!

Kommentar schreiben




Wieviel Haschisch ist erlaubt - besser: wieviel Haschisch oder Marihuana bleibt straffrei?

Lichtenrader Notizen / Der tagesspiegel /a> fragt nach den Einstellungsmodalitäten bei Haschisch-Besitz in Deutschland und erwähnt Schlesweig-Holstein mit der höchsten tolerierierten Menge von 30 Gramm. Das ist im Prinzip richtig, gilt aber nicht ohne Einschränkungen. …

Haste Haschisch inne Tasche, haste immer was zu nasche

strafblog / Die holländischen „Drogenbauern“ dehnen ihren Einflussbereich und ihre Anbauflächen nach Erkenntnissen der RHEINISCHEN POST immer mehr bis an den Niederrhein und damit nach Deutschland aus. Bereits im Jahr 2004 war in Mönchengladbach n…

BGH: Haschisch von mittlerer Qualität hat einen THC-Gehalt von 5 bis 8 %

strafblog / Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat der Revision eines Angeklagten gegen eine Verurteilung durch das Landgericht Arnsberg zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten in einem Betäubungsmittelstrafverfahren teilweise stattgegeb…

RP: Geänderte Cannabis-Richtlinie legt Sechs-Gramm-Grenzwert fest

Recht und Alltag / Rheinland-Pfalz wird die Grenze, bis zu der Besitz von Haschisch und Marihuana strafrechtlich nicht verfolgt wird, von 10 auf 6 Gramm absenken. Dies teilte Justizminister Heinz Georg Bamberger heute in Mainz mit. Die entsprechende Verwaltungsrichtlin…

Berlin: Neue Grenze zu § 31a BtMG

Jurabilis / Der Besitz von maximal zehn Gramm Cannabis zum Eigenverbrauch bleibt in Berlin künftig straffrei, beschloss gestern der Senat. Die Menge reicht für vierzig Joints. Bei bis zu 15 Gramm kann „in der Regel“ auch von einer Strafverfolgung abgesehen…

Eigengebrauch von Cannabis in Berlin

BERLIN BLAWG / § 31a BtMG sieht vor, dass von der Verfolgung eines Vergehens nach § 29 Abs. 1,2 oder 4 BtMG abgesehen werden kann, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre, kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht…

14 Kilo Koks unter Gammelfleisch versteckt

strafblog / Eine Venzoelanerin ist in der vergangenen Woche laut der netzeitung am Frankfurter Flughafen mit 14 Kilo Kokain erwischt worden, welches sie in einem Koffer einschmuggelte und in die Türkei weitertransportieren wollte. Ein Drogenspürhund erschnüff…

» Suche in den JuraBlogs

Der Autor und sein Blog

POHLEN + MEISTER

Weblog unserer Kanzlei für Strafrecht und Verkehrsrecht

Das Blog des Autors ist temporär nicht erreichbar.

» Aktuell in den Lawblogs

» Top-Meldungen

» TOP-Meldungen per E-Mail

Infos zum kostenlosen Service »