Verbot der Kräutermischung “Spice”
Heymanns Strafrecht Online Blog | 5. Januar 2009 — Bestimmte Kräutermischungen, die unter dem Produktnamen “Spice” als Modedroge bekannt sind, sollen nach einer Pressemitteilung …
Durch die Verbotspolitik gegen rauscherzeugende Pflanzen, die die Bundesregierung in den letzten Jahren verfolgt hat, hat der Staat die Kontrolle über diesen Markt aufgegeben und ein Produkt wie Spice geradezu heraufbeschworen. Wenn Cannabis legal erhältlich wäre, hätte Spice sicherlich keine Chance.
Quelle: Deutscher Hanfverband, via taz
“Spice” ist ab heute verboten.
Die Kräutermischung ‘Spice’ enthält gesundheitsschädliche und nicht zugelassene Stoffe. Spice ist nicht harmlos, es musste schnell aus dem Verkehr gezogen werden. Zum Schutz der Verbraucher müssen wir…
» Vollständiger ArtikelErschienen 22. Januar 2009 auf http://www.kanzlei-hoenig.de.
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Heymanns Strafrecht Online Blog | 23. Januar 2009 — Jetzt ist es amtlich: Das Bundesgesundheitsministerium hat die in der Modedroge “Spice” enthaltenen synthetischen Cannabinoide …
Handakte WebLAWg | 1. Januar 2009 — Im Gegensatz zu anderen Ländern - wie in Österreich und in der Schweiz - ist der Erwerb und Besitz von Spice in Deutschland nac…
Strafprozesse und andere Ungereimtheiten | 5. November 2008 — Das Bio-Rauschmittel „Spice“ ist eine Kräutermischung, die geraucht wird und boomt vor allem bei Kindern und Jugendlichen. …
RA J. Melchior, Wismar | 17. Dezember 2008 — Nein, nicht diese Damen. Laut SPON ist es gelungen, das Geheimnis von Spice zu knacken: Modedroge Spice enthält Haschisch…
Strafprozesse und andere Ungereimtheiten | 17. Dezember 2008 — Offenbar hat ein kleiner Schelm da etwas unter die Kräuter gemischt, während alles glaubt, nur harmloses Kraut zu rauchen. Die…
DPMS INFO | 19. Januar 2009 — SPICE ist eine Kräutermischung zum Rauchen in Zigarettenpapier und Pfeifen, die im letzten Jahr nicht nur bei Jugendlichen se…
criminologia | 26. Dezember 2008 — De:Bug, ein Magazin für elektronische Musik, hat ein interessantes Interview mit einem Drogendealer veröffentlicht. Beim Lese…
criminologia | 11. Mai 2009 — Auf und an der Balduintreppe (St. Pauli) gibt es jetzt laut Hamburger Morgenpost (11.05.09: 1, 8, 9) wieder alles. Straßenhän…
Auch wenn das Eilverbot der zur Modedroge hochgeschriebenen Kräutermischung "Spice" so richtig wie mittelfristig wirkungslos ist - es ändert doch nichts an einer grundsätzlich falschen Drogenpolitik
Das Bundesministerium für Gesundheit hat die in der Modedroge Spice und vergleichbaren Produkten enthaltenen synthetischen Cannabinoide CP-47,497 und JWH-018 durch eine Eilverordnung dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt. Damit ist jede Form von unerlaubter Herstellung, Handel und Besitz nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) untersagt.