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Hartz IV wird verschärft

am 31.05.2006 von http://www.ra-blog.de

Der Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales hat am Mittwoch mit den Stimmen der Koalition über die ursprünglichen Pläne hinausgehende Verschärfungen der Hartz-IV-Reform beschlossen. Der Gesetzentwurf zur Fortentwicklung der Reform (16/1410) sieht nunmehr vor, dass Beziehern von Arbeitslosengeld II (Alg II) bei wiederholten Pflichtverletzungen, etwa dem dreimaligen Ablehnen eines angebotenen Jobs, die Leistungen komplett gestrichen werden können. Dies bezieht sich nicht nur auf die Regelleistung, sondern auch auf die Zahlungen für Unterkunft und Heizung.
Es ist davon auszugehen, dass mit “angebotenen Jobs”, die da abgelehnt werden, keine sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze gemeint sind. Wahrscheinlich doch eher die sogenannten “Arbeitsgelegenheiten”, also 1-Euro-Jobs, bei denen sich die Arbeitsagenturen bis heute nicht an die gesetzlichen Vorschriften halten.
Die Linken haben die Sitzung aus Protest verlassen: “Quasi über Nacht” seien Verschärfungen eingefügt worden, die Langzeitarbeitslosen die in der Verfassung garantierte menschenwürdige Grundsicherung entzögen. Die Grünen kritisierten, dass von der hundertprozentigen Kürzung auch an der Pflichtverletzung unbeteiligte Partner oder Kinder betroffen wären und dies schlimmstenfalls die Obdachlosigkeit von Familien herbeiführen würde. Hierauf erklärte die Union, es sei “der politische Wille der Koalition”, dass derjenige, der wiederholt gegen die Regeln verstoße, auch die Konsequenzen tragen müsse. Niemand habe “die Absicht, Wohnungslosigkeit herbeizuführen”.
Erinnert mich irgendwie an den alten Walter Ulbricht.
Schon im ursprünglichen Gesetzentwurf zur “Optimierung” von Hartz IV waren verschärfte Kontrollen der Leistungsbezieher vorgesehen. Hierfür sollen Außendienstler entsandt werden, um Leistungsmissbrauch aufzudecken.
Alle Personen, die länger als ein Jahr zusammenleben, sollen automatisch als Bedarfsgemeinschaft gelten, es sei den, sie können den Nachweis führen, dass ihr Zusammenleben nicht auf Dauer angelegt ist.
Sämtliche Leistungen außer den Unterkunftskosten werden nur noch pauschal gezahlt. Mehraufwand, etwa für Kleidung in Übergrößen (sic!) wird künftig ausgeschlossen. (Mehraufwand für wichtigere Dinge, wie z.B. krankheitsbedingt teurere Ernährung, natürlich auch.)
ALG-II-Beziehern unter 25 Jahren können die Unterkunftskosten vollständig gestrichen werden. Ob diejenigen, denen bereits Umzug und Erstausstattung bezahlt wurden, Bestandsschutz geniessen, wurde nicht erwähnt.
Diese Reform wird nicht nur von der Opposition “skandalisiert”, sondern wohl auch von der breiten Öffentlichkeit. Ob die Verfolgung einzelner Leistungserschleicher und Bummelanten zum prognostizierten finanziellen Erfolg führt, wage ich sehr zu bezweifeln.
Quellen:
Anwalt bloggt
Pressemitteilung 166/2006 des Bundestages

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