Trotz Rezession kaum mehr Empfänger von Grundsicherung
Reuters | 9. Dezember 2010 — Berlin (Reuters) - Trotz der schwersten Rezession seit Jahrzehnten sind in Deutschland kaum mehr Menschen für ihr Überleben auf…
Ein interessanter Artikel unter der Überschrift „Hartz-IV-Risiko so gering wie noch nie“ kann man bei Reuters nachlesen. Ausweislich des Artikels tritt die Bundesregierung der Aussage entgegen, dass immer mehr Arbeitslose in den Grundsicherungsbereich des SGB II abrutschen. Im Klartext: Nach dem Ende der Beschäftigung erhalten immer weniger Menschen ALG I, sie landen gleich im SGB II. Hierzu heißt es zunächst:
Niemals sei das Risiko geringer gewesen, arbeitslos in der Grundsicherung zu sein, erklärte das Arbeitsministerium am Donnerstag. Die Zahl der Arbeitslosen in der Grundsicherung sei im November mit 1,9 Millionen auf dem niedrigsten Stand seit Einführung des Arbeitslosengeldes II im Jahr 2005 gewesen. Zudem hätten in den zurückliegenden zwölf Monaten 920.000 Hartz-IV-Arbeitslose eine Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt gefunden. Dies seien deutlich mehr gewesen, als die 737.000 Zugänge von Arbeitslosen aus einer Beschäftigung im gleichen Zeitraum.
Quelle
Die Hervorhebung im Artikel erfolgten diesseits. Bei der Zahl der Arbeitslosen scheint es interessant, mal zu fragen, wer HartzIV bekommt und trotzdem nicht als arbeitslos gilt. Hierbei handelt es sich um
1.
- Peronen, die wöchentlich mindestens 15 Stunden sozialversicherungspflichtig arbeiten (Aufstocker), diese sind arbeitssuchend
2.
- Personen, die aufgrund eines Kindes unter 3 Jahren, Pflege eines Angehörigen etc. daheim sind (§ 10 SGB II)
3.
- Personen, die eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt haben; diese sind arbeitssuchend
4.
- Personen, die sich in einer Weiterbildungsmaßnahme befinden; diese sind arbeitssuchend
5.
- Personen, die einen Ein-Euro-Job machen; diese sind arbeitssuchend …
(…kann beliebig fortgesetzt werden).
Die Zahl der Arbeitslosen ist daher überhaupt kein Anhaltspunkt für dieses Thema, da der Begriff „arbeitslos“ durch die Bundesagentur für Arbeit nach Belieben gesteuert wird.
Weiter heißt es in dem zitierten Artikel:
Die steigende Zahl von direkten Hartz-IV-Arbeitslosen, die keinen Anspruch auf das reguläre Arbeitslosengeld I haben, hat nach Darstellung des Arbeitsministeriums aber einen „positiven und begrüßenswerten Hintergrund“. Durch bessere Beschäftigungschancen gelinge immer mehr Hartz-IV-Arbeitslosen der Sprung in eine reguläre Beschäftigung, zumindest zeitweise: „Ein Teil davon wird allerdings auch wieder arbeitslos.“
Ein wirklich begrüßenswerter Hintergrund, nur an der Sache wieder vorbei. Es fehlt nämlich eine Auseinandersetzung mit dem Lohngefüge (Stichwort Mindestlohn) einerseits und der Höhe (60% oder 67%) des Arbeitslosengeldes 1 andererseits.
Alleinverdienerhaushalte landen bei Arbeitslosigkeit regelmäßig im Bereich der Grundsicherung, da das Arbeitslosengeld, dass sich nun ma…
» Vollständiger ArtikelErschienen 29. Dezember 2011 auf http://hartzviernachrichten.wordpress.com.
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