Hartz – IV- Leistungen sind verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat gestern entschieden, dass die Hartz-IV-Regelsätze für Kinder und Erwachsene neu berechnet werden müssen.

Die bisherige Regelung verstößt nach Ansicht der Richter gegen das Grundgesetz. Kritik übten sie vor allem an der Berechnungsmethode. Diese sei nicht transparent genug, erklärten die Richter.

Die Höhe der Leistungen sei gegenwärtig zwar weder für Kinder noch für Erwachsene “offensichtlich unzureichend”, jedoch seien die gegenwärtigen Sätze „nicht in verfassungsmäßiger Weise ermittelt worden.“

Die aktuellen Sätze reichten aus, um Grundbedürfnisse wie Unterkunft und Nahrung zu decken. Bedürfnisse, die darüber hinaus gingen, beispielsweise Theaterbesuche oder die Mitgliedschaft in Sportvereinen, seien zu kurz gekommen. Auch die finanziellen Bedürfnisse von Kindern seien nicht korrekt ermittelt worden.

Bei Erwachsenen seien von dem ermittelten Bedarf unzulässige Abschläge gemacht worden. Die Leistungen für Kinder seien nicht eigenständig ermittelt, sondern pauschal vom Bedar…

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Themen: Bundesverfassungsgericht , Grundgesetz , Regelung , Hartz

Erschienen 10. Februar 2010 auf http://aktuell.szary.de.

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