Hartz IV: Keine größere Wohnung wegen Hund

Das Sozialgericht Dessau-Roßlau hat mit Urteil vom 16.04.2008 (Aktenzeichen S 4 AS 652/08) entschieden, dass Hartz IV Empfänger keinen Anspruch auf Sonderleistungen wegen einer Haustierhaltung besitzen. Wer ein Haustier hält, hat keinen Anspruch auf höheres Arbeitslosengeld II wegen der Unterhaltskosten des Tieres oder auf eine größere Wohnung. Das Gericht folgte damit nicht der Auffasung der klagenden Hundebesitzerin, die sich gegenüber Leistungsempfängern mit Kindern benachteiligt fühlte.

Das Arbeitslosengeld II beträgt derzeit 345 € für Alleinstehende; im Haushalt lebende Kinder erhalten 80% des Betrags. Nur in wenigen Ausnahmefällen sind weitere Zahlungen im Wege eines “Mehrbedarfs” zulässig. Die Unterkunftskosten werden gemäß § 22 SGB II übernommen, soweit sie angemessen sind. Die Angemessenheit richtet sich nach der Anzahl der zur Bedarfsgemeinschaft gehörenden Personen. So sind für etwa für Alleinstehende maximal 50…

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Themen: Hartz IV , Sozialgericht , Gesetze , Gesetze Und Urteile , Hartz , Hund , Arbeitslosengeld II , Dessau

Erschienen 5. Juni 2008 auf http://www.rechtsanwalt-news.de.

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