Hartz IV - Gestiegene Betriebskosten sind kein Umzugsgrund - Niemand darf wegen gestiegener Betriebskosten zum Umzug gezwungen
werden, nur wenn den Mietern unwirtschaftliches Verhalten nachgewiesen werden kann, drohen Konsequenzen.
Weil ihre Mieten zu hoch sind, müssen immer mehr Empfänger von Hartz-IV umziehen. Günstigen Wohnraum gibt es im zu wenig, dafür aber lange Wartelisten für die günstigen Sozialwohnungen. Ein
Beitrag von Kristin Freyer Immer mehr Pankower Hartz-IV-Empfänger müssen umziehen, da ihre zu hoch ist. Das geht aus einer kleinen Anfrage der Piratenfraktion an das Bezirksamt von
Anfang Dezember hervor. Nach Angaben von Lioba Zürn-Kasztantowicz (SPD), Bezirksstadträtin für Soziales, wurden zwischen Januar und
November des vergangenen Jahres in mehr als 10.700 Fällen sogenannte Richtwertüberschreitungen festgestellt. Das heißt, dass die Höhe
der Warmmiete den vom festgelegten Richtwert
übersteigt. In Berlin liegt dieser Wert bei einem Ein-Personenhaushalt bei 378 Euro, bei einem Zwei-Personen-Haushalt bei 444 Euro
und einem mit drei Personen bei 542 Euro. In
knapp 3.000 Fällen mussten die Betroffenen die Kosten ihrer Wohnung senken, beispielsweise durch Umzüge. Zum Vergleich: 2009 wurden
rund 1.600 Überschreitungen festgestellt, in knapp 350 Fällen wurde reagiert. Damit mussten 2011 fast neunmal so viele
Hartz-IV-Empfänger die Kosten ihrer Wohnung senken wie zwei Jahre zuvor. Rund 18.800 Pankower Hartz-IV-Empfänger erhielten laut
Zürn-Kasztantowicz im dritten Quartal 2011 die sogenannten Kosten der Unterkunft (KdU), um Miete und Nebenkosten bezahlen zu können.
Die Höhe der Zahlung ist unter anderem abhängig von der Zahl der Familienangehörigen und deren Alter sowie der durchschnittlichen
Höhe der örtlichen Mieten. Damit wohnen mehr als die Hälfte der Pankower Hartz-IV-Empfänger in Wohnungen, die eigentlich zu teuer
sind. Gestiegene sind kein
Umzugsgrund Jedoch zieht nicht jede Überschreitung zwangsläufig einen Unzug nach sich, da in jedem Fall individuell überprüft und
entschieden wird. Schwangere, Alleinerziehende oder auch Menschen, die voraussichtlich in absehbarer Zeit Arbeit finden, dürfen den
Richtwert beispielsweise um bis zu zehn Prozent übersteigen. Auch wenn die Heizkosten aus gesundheitlichen oder altersbedingten
Gründen höher liegen, besteht kein Grund zur Sorge. Insgesamt gilt: Niemand darf wegen gestiegener Betriebskosten zum gezwungen werden. Nur wenn den Mietern unwirtschaftliches Verhalten
nachgewiesen werden kann, drohen Konsequenzen. Neben der Berechnung der Angemessenheit der Ausgaben werde die aktuelle, zu hohe Miete
mit den bei einem Umzug unvermeidbaren Kosten für Mietkaution, Umzugskosten sowie Mietzahlungen für zwei Wohnungen gegenübergestellt,
erklärt Zürn-Kasztantowicz. Erst dann werde entschieden, ob der Mieter die Kosten für die Wohnung wirklich senken müsse. Mieter, die
in das Visier der Behörde geraten sind, haben in aller Regel ein halbes Jahr Zeit, zu reagieren. Sei es, indem sie eine neue Wohnung
oder einen Mitbewohner finden, die zu hohen Kosten selbst übernehmen oder ihren Vermieter zu einer Mietsenkung überreden. Gerade
Letzteres dürfte aber schwierig werden. Lange Warte…
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