Hartz IV: Familien-Darlehen wird nicht angerechnet

In einem am 9.2.2009 veröffentlichten Urteil (Az. L 7 AS 62/08) hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in Essen entschieden, daß ein zinsloses Darlehen, nicht auf die Grundsicherungsleistungen angerechnet werden dürfe.

Im streitgegenständlichen Fall hatte der Kläger als Hartz-IV-Empfänger von seinem Onkel ein zinsloses Darlehen auf sein Konto überwiesen bekommen. Es wurde unter der ausdrücklichen (schriftlichen) Bedingung gewährt, daß es zurückzuzahlen sei, wenn der Kläger erfolgreich Arbeit gefunden habe.

Dies wurde vom Gericht als schnelle und unbürokratische Form der Verwandtschaftshilfe angesehen. Das so gewährte Darlehen ist somit nach Ansicht der Essener Richter nicht als ein auf Leistungen nach dem Arbeitslosengeld II anzurechnendes Einkommen anzusehen, selbst wenn der Hilfebedürftige davon Rechn…

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Themen: Alg II , Anrechnung , Hartz IV , Familie , Arbeitslosengeld , Arge , Westfalen , Familien , Arbeitslosengeld II , Darlehen , Sozialleistungen , Vermögen

Erschienen 13. Februar 2009 auf http://rechtsanwaelte-wuerzburg.de/aktuelles.

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