Hartz IV-Empfänger: Kein Anspruch auf Gleitsichtbrille

Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz - L 5 B 422/08 AS - hat entschieden, dass Hartz IV-Empfänger keinen Anspruch auf Übernahme der Kosten einer Gleitsichtbrille haben. Der Träger der Grundsicherung hat neben den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts grundsätzlich auch Leistungen zur Eingliederu…

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Themen: Rheinland Pfalz , Hartz IV , Arge , Jobcenter , Eingliederungsleistung , Täglicher Bedarf

Erschienen 19. Januar 2009 auf http://www.anwalt-kiel.com.

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