BSG: Jobcenter müssen private Krankenversicherung voll übernehmen
Andere Ansicht | 18. Januar 2011 — Der 4. Senat des Bundessozialgerichts hat am 18. Januar 2011 im Verfahren B 4 AS 108/10 R entschieden, dass der als selbstän…
Der 4. Senat des Bundessozialgerichts hat am 18. Januar 2011 im Verfahren B 4 AS 108/10 R eine wichtige Entscheidung für privat versicherte Hartz IV Empfänger getroffen. Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass ein als selbständiger Rechtsanwalt tätiger und privat krankenversicherte Arbeitslosengeld II Empfänger seit 2009 von dem Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende die Übernahme seiner Beiträge zur privaten Krankenversicherung in voller Höhe verlangen kann.
Der Hartz IV Empfänger konnte nicht mehr ‑ wie nach der Rechtslage bis zum 31. Dezember 2008 ‑ als Bezieher von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II automatisch Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung werden, sondern musste seine private Krankenversicherung mit einer Beitragsbelastung in Höhe von 207,39 Euro aufrecht erhalten. Eine ausdrückliche Regelung dazu, wie der offene Beitragsanteil auszugleichen ist, findet sich im SGB II nicht.
Insofern besteht eine gesetzesimmanente Regelungslücke im Sinne einer planwidrigen Unvollständigkeit der gesetzlichen Vorschriften. Den Gesetzesmaterialen zu dem GKV-Wettbewerbs-Stärkungsgesetz lassen sich keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür entnehmen, dass der Gesetzgeber den privat krankenversicherten Beziehern von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II bewusst und gewollt einen von ihnen finanziell nicht zu tragenden Beitragsanteil belassen wollte. Die schriftlich niedergelegten Motive enthalten Hinweise auf einen “bezahlbaren Basistarif” und dies berücksichtigende Regelungen, die sicherstellten, dass “die Betroffenen finanziell nicht überfordert würden”. Auch der weitere Regelungszusammenhang spricht für eine gesetzesimmanente Lücke, weil Beiträge für freiwillig krankenversicherte Leistungsempfänger in vollem Umfang und Beiträge zur privaten Krankenversicherung in Fallgestaltungen ganz übernommen werden, in denen dadurch der Eintritt einer Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II vermieden werden kann.
Schließlich wäre das verfassungsrechtlich garantierte Existenzminimum privat versicherter SGB II-Leistungsempfänger betroffen, wenn die von ihnen geschuldeten Beiträge zur privaten Krankenversicherung nicht vom Träger der Grundsicherung übernommen würden. Die planwidrige Regelungslücke bei der Tragung von Beiträgen zur privaten Krankenversicherung ist ‑ hinsichtlich der offenen Beitragsanteile ‑ daher durch eine analoge Anwendung der Regelung für freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Personen zu schließen. Hieraus ergibt sich eine Verpflichtung des Beklagten zur Übernahme der Beiträge in voller Höhe.
Az.: B 4 AS 108/10 R - L. ./. Jobcenter i…
» Vollständiger ArtikelErschienen 2. Februar 2011 auf http://www.anwalt-kiel.com.
Andere Ansicht | 18. Januar 2011 — Der 4. Senat des Bundessozialgerichts hat am 18. Januar 2011 im Verfahren B 4 AS 108/10 R entschieden, dass der als selbstän…
Roßkopf & Langhans | 19. Januar 2011 — Eben hatte ich noch auf ein Problem mit privat Krankenversicherten ALG II Beziehern in diesem Artikel hingewiesen, schon e…
Rechtsanwälte in Würzburg - Aktuelles | 8. Februar 2011 — Ein privat krankenversicherter Leistungsempfänger von Leistungen nach dem SGB II kann von dem Träger der Grundsicherung für A…
Scherer & Körbes | 19. Januar 2011 — © Rainer Sturm / pixelio.de Das Bundessozialgericht hat 2 wichtige Entscheidungen zum Arbeitslosengeld II erlassen: zum ein…
Bella & Ratzka Rechtsanwälte | 19. Januar 2011 — Wer privat krankenversichert ist und nunmehr nicht mehr automatisch mit Beginn des Arbeitslosengeld II gesetzlich krankenversic…
Szary Blog | 19. Januar 2011 — Bis zum 31.12.2008 wurden privat Krankenversicherte, die Leistungen der Grundsicherung in Anspruch nehmen mussten, automatisch …
Reuters | 18. Januar 2011 — Berlin (Reuters) - Die Jobcenter müssen für privat versicherte Langzeitarbeitslose die Krankenkassenbeiträge in voller Höhe übe…
Reuters | 18. Januar 2011 — Berlin (Reuters) - Die Jobcenter müssen für privat versicherte Langzeitarbeitslose die Krankenkassenbeiträge übernehmen. Dies…
sozialrechtsexperte | 22. Juli 2011 — Hartz IV: Zuschuss zur PKV nur bis Höhe halber Basistarif Sozialgericht Chemnitz Beschluss vom 29.04.2011, - S 40 AS 1487/11 ER- J…
sozialrechtsexperte | 24. August 2011 — Privat pflegeversicherte Hartz-IV-Empfänger haben Anspruch auf volle Erstattung ihrer Versicherungsbeiträge. Das geht aus einem am…