Hartz IV: Keine Einkommensanrechnung bei Darlehen

Darlehen an Empfänger der Grundsicherung für Arbeitsuchende werden nicht als Einkommen angerechnet. Dies entschied das Sozialgericht Dortmund im Falle eines 55-jährigen Langzeitarbeitslosen aus Werdohl, der von einem Neffen monatlich 200,- Euro geliehen bekam und hiervon seine Miete bestritt.

Die Arbeitsgemeinschaft Märkischer Kreis (ARGE) in Iserlohn forderte daraufhin von dem Arbeitslosen knapp 3000,- Euro zurück. Es seien keine Unterkunftskosten angefallen. Bei den Zahlungen des Verwandten handele es sich um Einkommen, das auf die Grundsicherung anzurechnen sei.

Auf die Klage des Arbeitslosen hob das Sozialgericht Dortmund den Rückforderungsbescheid der ARGE auf. Die Kosten der Unterkunft des Klägers seien tatsächlich entstanden und von ihm beglichen worden. Das Darlehen von monatlich 200,- Euro stelle auch kein anzurechnendes Einkommen dar, weil es anders als bei einem Geschenk die wirtschaftliche Situation des Klägers nicht verbessere. Werde wie vorliegend die Rückzahlung geschuldet, beinhalte das Darlehn keinen vermögenswerten Vorteil. Dabei sei es unschädlich, dass mit…

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Themen: Grundsicherung , Einkommen , Hartz IV , Darlehen , Grundsicherung Einkommensanrechnung

Erschienen 7. Dezember 2009 auf http://www.ferner-alsdorf.de.

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