Hartz IV Bezieher erhalten volle Erstattung der Beiträge zur privaten Krankenversicherung

Wer privat krankenversichert ist und nunmehr nicht mehr automatisch mit Beginn des Arbeitslosengeld II gesetzlich krankenversichert wird, somit also seine private Krankenversicherung aufrecht erhalten muss, hat Anspruch darauf, dass die ARGE die Beiträge zur privaten Krankenversicherung in voller Höhe übernimmt. Dies hat das Bundessozialgericht so entschieden (Urteil v. 18.01.2011, Az.: B 4 AS 108/10 R).

Bezüglich der Beiträge zur privaten Krankenversicherung schweigt sich das SGB II aus. Daraus folge eine gesetzesimmanente Regelungslücke im Sinne einer planwidrigen Unvollständigkeit der gesetzlichen Vorschriften. Auch muss priv…

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Themen: Alg II , Sgb II , Bsg , Hartz IV , Arbeitslosengeld , Arbeitslosengeld II , Private Krankenversicherung

Erschienen 19. Januar 2011 auf http://www.bella-ratzka.de.

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