Hartmannbund warnt vor der Anwendung von „aut idem“-Verschreibungen durch Ärzte

Der Vorsitzende des Hartmannbundes, Dr. Kuno Winn, hat eindringlich vor „unkalkulierbaren Haftungsrisiken” für Ärztinnen und Ärzte bei der Anwendung von aut idem (die Zulassung der Ausgabe wirkungsgleicher Arzneimittel durch den Apotheker) und Rabattverträgen gewarnt.

In der Erklärung heißt es unter anderem: „Zuletzt hatte der Bundesgerichtshof noch einmal ausdrücklich Verantwortung und Aufklärungspflicht des verordnenden Arztes im Zusammenhang mit Wirkungen und Nebenwirkungen von Medikamenten betont. Der Arzt, so das Gericht, habe im Rahmen einer Arzneitherapie vor dem ersten Einsatz des Arzneimittels den Patienten voll umfänglich über etwaige Nebenwirkungen aufzuklären. Ohne eine entsprechende Einwilligung der Patienten in die mit der Umstellung möglicherweise verbundenen Risiken hafte der Arzt für die unerwünschten Arzneimittelwirkungen. Winn: „Damit steht jeder Arzt, der aut idem zulässt, voll im Haftungsrisiko – ohne zu wissen, welches Medikament der Apotheker dem Patienten aushändigt!“ … Beteilige sich ein Arzt an einem zwischen gesetzlicher Krankenkasse und Hersteller vereinbarten Rabattvertrag, müsse er grundsätzlich au…

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Erschienen 8. August 2007 auf http://www.mediblawg.de.

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