Hartknäckiger Nichtzahler

Eine Firma bietet neben ihren Waren auch kostenpflichtige Seminare an. Einladungen werden nur per Post verschickt. Darin steht auch unmißverständlich, dass die Teilnahme am Seminar kostenpflichtig ist.

Nun verweigert ein Teilnehmer die Zahlung. Er wäre davon ausgegangen, dass das Seminar kostenlos wäre. Er wird noch einmal darauf hingewiesen, dass er ja aufgrund der schriftlichen Einladung wußte, dass es Geld kostet.

Aber das versucht er nun zu umschiffen. Statt auf die Einladung einzugehen, teilt er folgendes mit: “Ich versichere eidesstattlich, dass ich weder vor noch während noch nach dem Seminar mündlich von dieser Firma auf eine Kostenpflicht hingewiesen wurde.” Das mag ja stimmen. Aber …

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Rechtsgebiet: Zivilrecht

Erschienen 4. Oktober 2010 auf http://www.r-tape.de.

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