Harter Kampf ums Bundesgericht

CK - Washington.   Der Streit um den Einzug ins Bundesgericht ist oft erbittert. Amerikanisches Vertragsrecht gehört in der Regel vor das einzelstaatliche Gericht, doch wer traut ihm schon in Geschäftsangelegenheiten? Also versucht man jeden Weg, um über die Diversity Jurisdiction das Bundesgericht anrufen zu dürfen, selbst wenn die Rechtsfrage nicht zum Bundesrecht zählt, also keine Zuständigkeit wegen einer federal Question besteht. Die Entscheidungsbegründung im Fall B. Fernández & Hnos, Inc. et al v. Kellog USA, Inc. et al., Az. 07-1317, stellt die sachverhaltlichen Voraussetzungen, insbesondere die erforderlichen Parteikonstellationen, anschaulich dar. Diversity Jurisdiction setzt voraus, dass die Parteien auf Kläger- und Beklagtenseite vollständig aus unterschiedlichen Staaten stammen. Hier kämpft die Beklagte darum, eine weitere Partei auf ihre Seite zu ziehen, die wi…

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Themen: Streit , Harter

Erschienen 23. Februar 2008 auf http://anwalt.us.

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