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Harte Zeiten für Sexualstraftäter

am 18.03.2006 von http://www.strafblog.de

Verurteilte Sexualstaftäter hatten es noch nie leicht. Nicht im Knast und auch nicht nach der Haftentlassung. Erst recht dann nicht, wenn es um sexuellen Missbrauch von Kindern geht. Die Gesellschaft reagiert empfindlich darauf, wenn ihre schwächsten und schutzbedürftigsten Mitglieder angegriffen und verletzt werden. Und sie ist zu Recht empört, wenn es zu Wiederholungstaten einschlägig vorbestrafter Täter kommt, auch wenn oft erhebliche Fehlvorstellungen bezüglich der Rückfallquoten bestehen. Aber jeder Rückfall ist ein Rückfall zu viel, darüber lässt sich kaum streiten.

Die Bundesregierung will den Schutz der Kinder vor Sexualstraftätern stärken und beabsichtigt neue Maßnahmen, die im April als Gesetzentwurf beschlossen werden sollen. So ist für Wiederholungstäter unter anderem ein totales Kontaktverbot mit Kindern vorgesehen, bei Trunkenheitstätern soll ein Alkoholverbot ausgesprochen werden können und regelmäßige Psychotherapie im Rahmen der Führungsaufsicht soll angeordnet werden können. Bei Verstoß gegen die Auflagen sollen bis zu 3 Jahren Haft verhängt werden. Die Führungsaufsicht soll im Extremfall lebenslang gelten können. Dies berichtet RP-online unter Berufung auf Bundesjustizministerin Zypries. Mal sehen, ob es gelingt, einen dem verfassungsmäßigen Verhältnismäßigkeitsprinzip und dem Bestimmtheitsgrundsatz genügenden Gesetzentwurf zu präsentieren.

Autor: RA Rainer Pohlen

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ElbeBlawg / Die Bundesregierung hat am Mittwoch schärfere Auflagen für entlassene Sexualstraftäter beschlossen. Danach soll die staatliche Führungsaufsicht Triebtätern künftig jeden Kontakt mit Kindern bei Strafe verbieten könn…

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