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Harte Konsequenzen

am 02.12.2004 von http://www.jurabilis.de

Wer beim Bafög-Antrag geschummelt hat, muss auch im Nachhinein einen Karriereknick befürchten. Nach einem Grundsatzurteil aus Bayern gelten Tricksereien nicht als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat - eine Vorstrafe droht.So fasst der UniSPIEGEL unter dem grausamen …

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Konsequenzen

Lenz Blog Deutsch / Enrico Weigelt in einem Schreiben an eine Politikerin: An dem Tage, an dem Softwarepatente in Europa legalisiert werden, bin ich wohl gezwungen, mein Unternehmen zu schließen und meine Mitarbeiter zu entlassen, weil ich unter diesen Bedingungen ni…

Und es gibt sie doch: die Betriebsrats-Karriere

37sechsBlog / Zuweilen verzichten viele Betriebsratsmitglieder auf eine vollständige Freistellung gemäß § 38 II BetrVG, weil sie einen Karriereknick befürchten. Dieses bei der FAZ zu findende Beispiel zeigt: Befürchtungen dieser Art sind unbegründet. Nac…

BAföG-Erschleichung kann als Betrug bestraft werden

mindermeinung.de / Wie das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) mit Beschluss vom 23.11.2004 entschied, ist das Erschleichen von BAföG-Leistungen durch falsche Angaben zu den Vermögensverhältnissen als Betrug gemäß § 263 StGB strafbar. Der Straftatbestand…

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Jeder 17. betrog beim Bafög

Jurabilis / Jeder 17. Student oder Schüler hat in den Jahren 2000 bis 2002 bei seinem Bafög-Antrag eigene Sparguthaben verschwiegen und damit zu Unrecht Ausbildungsförderung kassiert. Das Bundesbildungsministerium bestätigte am Sonntag einen entsprechenden…

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