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Harsche Kritik an Blogberichterstattung

am 20.09.2006 von http://www.strafblog.de

Gleich zweimal wurde ich von einer Kommentatorin wegen eines Blogbeitrags vom vergangenen Samstag über einen Strafprozess auf Mallorca gerügt, bei dem 4 Deutsche wegen Nötigung, Freiheitsberaubung und anderem zu Freiheitsstrafen zwischen 21 und 27 Monaten verurteilt wurden. Abschreiben könne jeder, heißt es da, ein gut recherchierter Kommentar zum dem Prozess hätte einer renommierten Kanzlei wie der Ihren (Danke für die Blumen!) besser angestanden und wäre wesentlich effektvoller gewesen. Stimmt durchaus. Leider klappt es nicht, neben der Alltagsarbeit auch noch jede interessante Pressemeldung, die sich für einen Blogbeitrag eignet, en Detail auf ihren Wahrheitsgehalt abzuklopfen und umfangreiche eigene Recherchen anzustrengen. Dann bliebe weder für die Anwaltsarbeit noch für´s regelmäßige Bloggen Zeit. Aber ein Blog bietet den Betroffenen immerhin die Möglichkeit, Artikel zu kommentieren und vermeintlich Falsches richtig zu stellen. Deshalb will ich unseren Bloglesern den Kommentar von Denise auf diesem Wege noch einmal zugänglich machen:

Nur soviel. Wenn man auf Mallorca lebt ist man einfach nur ein scheiß Ausländer. Eine Verhandlung hat gar nicht stattgefunden, da allen 4 Beteiligten 5 Min. vor Prozessbeginn die Pistole auf die Brust gesetzt wurde.Sie wurden regelrecht gegeneinander aufgehetzt. Wie würden sie es bezeichnen wenn bis Anfang August alles in Ordnung ist, alle Beteiligten ihre Unschuld beteuern! Dann 2 Tage vor Prozessbeginn heißt es, daß 3 Angst bekommen hätten und sich schuldig bekennen würden, der Staatsanwalt ihnen 3 anstelle von 8 Jahren angeboten hätte. Am Abend vor der Verhandlung heißt es, es gäbe keine Einigung und 5 Minuten vor der Verhandlung geht der Staatsanwalt auf Strafen von 27 bzw. 21 Monaten ein???!!! Dazu kommt noch, daß nicht ein Zeuge gegenwärtig war. Nicht einmal die Beamten der Guardia Civil!!! Warum nicht??? Außerdem sind die Zeitungsartikel teilweise hahnebüchelnd! Es steht in keinem Artikel, daß es sich bei den 21 Monaten nicht um eine Haft-sondern Bewährungsstrafe handelt, geschweige denn daß sich 3 der Beteiligten seit über 1,5 Jahren in U-Haft befunden haben. Und das als EU-Bürger??? Zu guter Letzt: eindeutige Beweise lagen nie vor!!! Ganz im Gegenteil! Zum damaligen Zeitpunkt lag bereits eine Räumungsklage vor und ein rechtskräftiges Urteil über 65000€ Mietschulden folgte im April 2005. Daher ist es einfach nur an den Haaren herbeigezogen. Denn wenn jemand den juristischen Weg einhält und dem Pächter auf juristischem Wege alle notendigen Schreiben zukommen läßt sind diese Anschuldigungen einfach nur erstunken und erlogen!!!

Ich weiß nicht, wer Denise ist, in welcher Beziehung sie zu den Prozessbeteiligten steht und woher sie ihre Kenntnis über Verfahrensdetails hat. Mir ist aber durchaus bekannt, dass auch in Spanien seitens der Staatsanwaltschaft nicht ganz selten kurz vor Prozessbeginn unausschlagbare Angebote gemacht werden, die das Verfahren verkürzen sollen und bisweilen fast schon erpresserisch wirken. 3 Jahre an Stelle von 8 Jahren, das nennt man bei uns eine Sanktionenschere, die so gewaltig ist, dass sie den ohnehin nicht mehr ganz freien Willen eines in U-Haft befindlichen Verfahrensbeteiligten erheblich beeinträchtigen kann. U-Haft schafft Rechtskraft, lautet ein unter Strafverteidigern gängiges Sprichwort, und so mag es auch in dem betreffenden Verfahren in Palma gewesen sein. Vielleicht haben die Angeklagten ja letztlich den Weg des geringsten Widerstands gewählt, um sicher ans rettende Ufer der Freiheit zu gelangen, statt sich in die Ungewissheit eines noch langandauernden Verfahrens mit unklarem Ausgang zu begeben und die Welt hierbei weiter durch schwedische Gardinen zu betrachten. Denise´s Äußerungen deuten in diese Richtung.

Autor: RA Rainer Pohlen

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