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Harley-Feeling

am 08.07.2008 von http://ra-melchior.blog.de

Die Kollegen Ferner pp. berichten über eine an sich schon sehr beachtenswerte Entscheidung des OLG Düsseldorf, wonach auch für ein Motorrad durchaus Nutzungsausfallentschädigung gezahlt werden kann.
Scheinen Richter sonst eher auf Kriegsfuß mit Bikern zu stehen, sind die Betrachtungen des Gerichts zu dem besonderen Nutzwert einer Harley - und wohl auch von Motorrädern überhaupt - durchaus lesenswert (und anderen Spruchkörpern sowie sonstigen Nicht-Bikern zur Lektüre empfohlen:

Der hier zu beurteilende Gebrauchsvorteil der klägerischen Harley Davidson wird nun durch die Nutzung eines PKW nicht ersetzt. Die jeweiligen Nutzungswerte entsprechen sich nicht. Die beschädigte Harley Davidson Electra Glide ist ein Motorrad der Luxusklasse. Die Benutzung dieses besonderen Fahrzeugs befriedigt einerseits das Interesse des Klägers an Mobilität, bietet aber andererseits durch das im Vergleich zu einem PKW völlig anders geartete Fahrgefühl und die andersartige Art der Fortbewegung auch den spezifischen Gebrauchsvorteil, ein besonders hochwertiges, luxuriöses Motorrad zu fahren. Gerade diese besondere Art des Gebrauchs hat sich der …

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