Haribo vs. Katjes
am 01.12.2004 von http://streitsache.blogspot.com
Der 20. Zivilsenat hat die Berufung der Haribo GmbH + Co. KG gegen das Klage abweisende Urteil des Landgerichts Düsseldorf zurückgewiesen. Haribo hatte die Katjes Fassin GmbH + Co. KG auf Zustimmung zur Löschung der Marke YOGURTGUMS in Anspruch genommen, unter welcher Katjes weiche Fruchtgummis vertreibt, die auch unter Zusatz von Joghurt hergestellt werden. Haribo hatte die Rechtsauffassung vertreten, bei dem Namen handele es sich um eine reine Inhaltsbeschreibung, die keinen Markenschutz verdiene.
Dem vermochte der Senat nicht zu folgen. Er bestätigte die Rechtsauffassung
des Landgerichts, nach der es auf den beschreibenden Charakter des Namens allein nicht ankommt. Vielmehr sei entscheidend, ob ein nicht ganz unerheblicher Teil der Verbraucher in der Bezeichung einen Hinweis auf die Herkunft der bezeichneten Ware aus einem bestimmten Geschäftsbetrieb oder ein Unterscheidungsmerkmal gegenüber Waren anderer Herkunft sehen könne. Das aber sei bereits nach den Darlegungen der Klägerin nicht ausgeschlossen. Auch spreche die konkrete Verwendung der Bezeichnung yogurt-gums, die weder in der deutschen noch in der englischen Sprache gebräuchlich und auf der Packung hervor gehoben sei, dafür, dass Teile des Verkehrs …
OLG Düsseldorf: Haribo ./. Katjes
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Ohne Fett = Zuckerfrei?
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HARIBO ruft Chamallows Cocoballs zurück
Recht für Verbraucher / HARIBO ruft Chamallows Cocoballs zurückDie Firma HARIBO ruft eine Produktionscharge Chamallows Cocoballs zurück. Es handelt sich hierbei um mit Kokosraspeln umhüllte Marshmallows. Die betroffene Ware ist ausschließlich in Deutschland verkauft wor…
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