Hardcore-Raser vom Kesselberg wieder in den Nachrichten

Vor noch nicht mal allzu langer Zeit widmete ich meinen ersten Blogbeitrag den sog. “Hardcore-Rasern” vom Kesselberg. Damals wurde noch diskutiert, ob eine Sicherstellung der Motorräder von solchen Fahrern, die einmalig mit mehr als 40 km/h oder zweimal hintereinander mit mehr als 25 km/h gemessen wurden, rechtmäßig ist.

Seit der BayVGH-Entscheidung 26.01.2009 ist diese Problematik vom Tisch.

“Nicht vereinbar mit dem Polizeiaufgabengesetz”, sagt Konrad Rutzinger. Der Pressesprecher des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd fügt aber gleich hinzu, dass die Sicherstellung von Motorrädern “noch immer möglich” sei. Zum Beispiel dann, wenn sich ein Biker völlig uneinsichtig zeigt. Wenn er von der Polizei gestoppt wurde und “mit Vollgas in die nächste Kontrolle reinsaust”, wie Rutzinger erklärt.

Die Präventivarbeit der Polizei ändert sich mittlerweile dahingehend, dass nun vermehrt Biker zu einem “Aufklärungsgespräch” direkt vor Ort gebeten werden. Dies ist sicherlich keine schlechte Idee.

Wir haben mit 40 bis 50 Bikern gesprochen”, …

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Themen: Bayern , Polizei , Prävention , Oberbayern , Motorradrecht , Kesselberg , Kochel , Hardcore-raser , Bayvgh , Kochelsee

Erschienen 1. Juli 2010 auf http://www.lawbike.de.

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