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Harakiri?

am 15.06.2007 von http://www.ra-blog.de

Die Mieter hatten Ihre Wohnung Ende Dezember fristgerecht zum 31.03.2007 gekündigt. Die Kündigung wurde unter Zeugen persönlich übergeben. Der Vermieter stellte sich auf den Standpunkt, dass ein befristetes Mietverhältnis vereinbart gewesen wäre und deshalb ein Nachmieter zu stellen sei, falls die Mieter vor Ablauf der Befristung aus dem Mietverhältnis entlassen werden wollen.

In Unkenntnis der Tatsache, dass die Befristung bis 2008 unwirksam war, da entgegen § 575 BGB keinerlei Begründung hierfür im Mietvertrag angeben wurde, haben sich die Mieter tatsächlich auf die Suche nach Nachmietern gemacht. Ungefähr ein halbes Dutzend haben sie auch gefunden, die aber allesamt dem Vermieter nicht geeignet erschienen - obwohl diese Nachmieter teilweise sogar bereit waren, die von dem Vermieter plötzlich verlangte höhere Miete zu zahlen.

Ich teilte also dann dem Vermieter mit, dass die Kündigung wirksam sei. Als Antwort kam (Überraschung!): Welche Kündigung? Angeblich will der Vermieter also auf einmal nie eine Kündigung erhalten haben. Es soll doch bitte die Miete gezahlt werden.

Ich weise darauf hin, dass für die Übergabe der Kündigung Zeugen vorhanden sind. Auch die potentiellen Nachmieter können bestätigen, dass die Wohnung laut Auskunft des Vermieters zum 01.04.2007 zu haben gewesen wäre - nur …

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