Harakiri?

Die Mieter hatten Ihre Wohnung Ende Dezember fristgerecht zum 31.03.2007 gekündigt. Die Kündigung wurde unter Zeugen persönlich übergeben. Der Vermieter stellte sich auf den Standpunkt, dass ein befristetes Mietverhältnis vereinbart gewesen wäre und deshalb ein Nachmieter zu stellen sei, falls die Mieter vor Ablauf der Befristung aus dem Mietverhältnis entlassen werden wollen. In Unkenntnis der Tatsache, dass die Befristung bis 2008 unwirksam war, da entgegen § 575 BGB keinerlei Begründung hierfür im Mietvertrag angeben wurde, haben sich die Mieter tatsächlich auf die Suche nach Nachmietern gemacht. Ungefähr ein halbes Dutzend haben sie auch gefunden, die aber allesamt dem Vermieter nicht geeignet erschienen - obwohl diese Nachmieter teilweise sogar bereit waren, die von dem Vermieter plötzlich verlangte höhere Miete zu zahlen. Ich teilte also dann dem Vermieter mit, dass die Kündigung wirksam sei. Als Antwort kam (Überraschung!): "Welche Kündigung?" Angeblich will der Vermieter also auf einmal nie eine Kündigung erhalten haben. Es soll doch bitte die Miete gezahlt werden. Ich weise darauf hin, dass für die Übergabe der Kündigung Zeugen vorhanden sind. Auch die potentiellen Nachmieter können bestätigen, dass die Wohnung laut Auskunft des Vermieters zum 01.04.2007 zu haben gewesen wäre - nur für sie nicht. Das haben die Mieter sogar schriftlich. Das ist dem Vermieter aber egal, er beauftragt nun einen Anwalt mit der Geltendmachung der ausstehenden Mieten. Ziemlich riskant. Gesetzt den Fall, der Zugang der Kündigung läßt sich beweisen, so würde dem Vermieter ein Ermittlungsverfahren wegen versuchten Betruges drohen. Hatte ich schon mal. Da hatte der Vermieter auch den Zugang der Kündigung bestritten - und das trotz Vorhalts eines von ihm unterschriebenen Rückscheins durch den Richter noch im Verhandlungstermin.

Bitte beachten Sie: Dieser Artikel ist nicht mehr im Original verfügbar.

  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Bgb

Erschienen 15. Juni 2007 auf http://www.ra-blog.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Bei einer unwirksamen Kündigung des Vermieters muss dieser dem Mieter den Schaden ersetzen

www.rechtsklarheit.de | 11. November 2009 — Der Vermieter begeht eine schuldhafte Vertragsverletzung, wenn er dem Mieter kündigt und er hätte erkennen können,…

Ohne Mangelanzeige keine Mietminderung

Reuters | 3. November 2010 — Karlsruhe (Reuters) - Mieter dürfen ihre Mietzahlung erst kürzen, wenn sie den Vermieter über Mängel der Wohnung informiert hab…

Nachmieter gesucht …

Conle§i | 9. Dezember 2010 — Sie ziehen um und haben für Ihre teure Einbauküche keine Verwendung mehr? Vielleicht wird sie vom Nachmieter gegen Zahlung eine…

Der Vermieter ist nicht verpflichtet, dem Mieter zu bestätigen, dass keine Mietschulden bestehen

www.rechtsklarheit.de | 6. November 2009 — Viele Vermieter verlangen von dem potentiellen Mieter die Bestätigung des alten Vermieters, dass keine Mietschulden bestehen. Für …

Die Mär vom Nachmieter

Dies und das ... | 7. Dezember 2010 — Eines der hartnäckigsten Gerüchte im Mietrecht lautet: Der Vermieter muss den von mir gestellten Nachmieter akzeptieren.Mitnichten…

Vermieter muss gesuchte Nachmieter nicht akzeptieren

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 17. November 2010 — Was das AG München (412 C 3825/08) entschieden hat, überrascht im Grundsatz nicht: Es gibt keine allgemeine Pflicht für Vermiet…

Schimmelpilz oder faule Ausrede?

Red Tape | 18. Juni 2010 — Der Mieter kündigt die Wohnung im Oktober zum Jahresende, ohne Angabe von Gründen. Dann ist er auch noch mit der Miete rückstän…

Abmahnung kann er schon mal schreiben

Red Tape | 15. Juni 2010 — Zwischen Mieter und Vermieter bahnt sich Unfrieden an. Der Mieter meint, die Miete mindern zu müssen, der Vermieter glaubt, der…

Mietvertrag trotz Nachmieter

Jeroch.de | 9. September 2010 — NEIN, auch drei vom Mieter gestellte Nachmieter berechtigen diesen nicht, dass mit dem Vermieter auf unbestimmte Zeit geschloss…

zu früh gefreut

Das Immobilienrechtsblog | 11. Februar 2009 — Der Gewerberaummieter will vom Vermieter die Kaution zurück. Am besten natürlich ganz schnell. Am besten gestern. Sonst setzt e…