HappyTipp: Leasingfirmen gehen auf Abstand
am 08.10.2008 von http://www.kanzlei-finkenzeller.de/aktuell
In dieser Sache hat nunmehr eine der im Rahmen der HappyTipp-Verträge beteiligten Leasingfirmen reagiert. Wir hatten die Firma angeschrieben und u.a. auch die Täuschungen durch den Vertreter der HappyTipp hinsichtlich erzielbarer Provisionen und Zukunftsfähigkeit des Geschäftsmodells geschildert. Daneben gaben wir für unseren Mandanten die ggfs. notwendigen Anfechtungs- und Kündigungserklärungen ab.
Nachdem die Firma vor unserer Beauftragung noch auf einer erheblichen Abstandszahlung für die Auflösung des Leasingvertrages bestanden hatte, bietet sie nunmehr die Auflösung des Leasingvertrages …
HappyTipp und “Lotto 2.0″
Kanzlei Finkenzeller & Kollegen - Rechtsanwälte in Ingolstadt / Als “Lotto 2.0 - die neue Generation von Lottoannahmestellen” bewarb die HappyTipp Service GmbH ihr Geschäftsmodell. Der Gedanke dahinter war relativ simpel: Einzelhändlern und anderen kleinen Firmen mit Ladengeschäft wurde angeboten,…
Auflösung des “37sechsBlog-Quiz”
37sechsBlog / Zugegeben, dass gestern beendete “37sechsBlog-Quiz” ist wirklich nicht allzu schwer gewesen. Gesucht war der Name eines Juristen und hier ist die Auflösung des Rätsels: Im Web dokumentiert bei “trend Zeitschrift für Sozial…
WARTEN AUFS PIZZATAXI
LawBlog / Schnellraterunde: Zu welcher Firma gehören die Sprudelmarken GERRI und GERRI light? Auflösung im ersten Kommentar.…
Ich hab’ ne Limited…
LawBlog / Ein Gegner mault mich an, der Name seiner Firma sei im Betreff unserer Schreiben falsch angegeben. Die Firma heißt “Process Management Service Complete Assekuranz Experts Special Ltd.” Der Name ist inhaltlich, aber nicht der Länge nach…
Vorzeitige Auflösung einer Ansparrücklage
Blickpunkt Recht & Steuern / Erklärt der Steuerpflichtige, eine Ansparrücklage gemäß § 7g Abs. 3 EStG vorzeitig –d.h. bereits mit Wirkung für das Folgejahr ihrer Bildung– auflösen zu wollen, so dokumentiert er damit eindeutig, dass er von der geplanten Investi…
Das Bundesarbeitsgericht zur Auflösung eines Arbeitsverhältnisses durch Abschluss eines Geschäftsführerdienstvertrages
recht verständlich / Frau A ist Steuerberaterin. Zunächst arbeitete sie auf Grund eines Anstellungsvertrages bei der B GmbH. Nach rund acht Monaten kam die Gesellschaft mit Frau A überein, dass sie nunmehr Geschäftsführerin werden sollte. So schloss die B-GmbH vertre…
