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Hape Kerkeling als Taxifahrer: Verfahren wegen Telefonieren und Currywurstessen am Steuer schon wieder eingestellt

am 21.07.2008 von http://www.rechtsanwalt-news.de

Gerade machte noch die Nachricht die Runde, dass gegen Hape Kerkeling Anzeige erstattet worden war, weil er in einer Fernsehshow als Taxifahrer zum einen eine Currywurst gegessen habe und zum anderen während der Fahrt telefoniert hatte da ist das Verfahren auch schon wieder eingestellt.
Die Taten sind aufgrund des Zeitraums zwischen Dreharbeiten und Ausstrahlung bereits verjährt. Das geht bei Verkehrsordnungswidrigkeiten recht schnell:
§ 26 StVG Verjährung
(…)
(3) Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate.
Es lohnt sich also seine Sendungen etwas später …

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